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Urteil Keine Verwirkung bei Vollstreckung aus Titel nach 22 Jahren
Schlagworte
Keine Verwirkung bei Vollstreckung aus Titel nach 22 Jahren
Leitsatz
Das bloße Nichtbetreiben der Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungsurteil begründet auch dann nicht die Annahme der Verwirkung, wenn über 20 Jahre lang Vollstreckungsversuche unterblieben sind.
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