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Urteil Umstellung des Wirtschaftsjahres und Fortgeltung des Wirtschaftsplans
Schlagworte
Umstellung des Wirtschaftsjahres und Fortgeltung des Wirtschaftsplans; Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschlüsse
Leitsätze
1. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres von der Heizperiode auf das Kalenderjahr kann von der Mehrheit der Eigentümerversammlung wirksam beschlossen werden.
2. Der Mehrheitsbeschluß über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zum Beschluß über einen neuen Wirtschaftsplan ist jedenfalls nicht ex tunc unwirksam.
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