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Urteil Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch bei Mietüberhöhung
Schlagworte
Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch bei Mietüberhöhung; Mietpreisüberhöhung; Wuchermiete; Rückforderungsanspruch, Verjährungsfrist; Verjährungsfrist; Mietzins, überzahlter
Leitsatz
Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 WiStG verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis nach Ablauf von vier Jahren.
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