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IX ZR 212/88 - Übersicherung durch Mietbürgschaft; Einrede des Bürgen; Wohnraummietverhältnis; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Sicherheit; gesetzlich zulässige Höhe; Übersicherung; Bürge; Einreden des Hauptschuldners; Kautionsabrede; Inanspruchnahme des BürgenLeitsatz: Hat der Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum davon ab hängig gemacht, daß der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt, so kann der Mieter ver-langen, daß der Bürge über den Betrag von drei Monatsmieten hinaus nicht in Anspruch genommen wird; der Bürge kann dieses Recht des Hauptschuldners einredeweise geltend machen.BGH20.04.1989
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IX ZR 212/88 - Übersicherung durch Mietbürgschaft; Einrede des Bürgen; Wohnraummietverhältnis; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Sicherheit, gesetzlich zulässige Höhe; Übersicherung; Bürge, Einreden des Hauptschuldners; Kautionsabrede; Inanspruchnahme des BürgenLeitsatz: Hat der Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum davon abhängig gemacht, daß der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt, so kann der Mieter verlangen, daß der Bürge über den Betrag von drei Monatsmieten hinaus nicht in Anspruch genommen wird; der Bürge kann dieses Recht des Hauptschuldners einredeweise geltend machen.BGH20.04.1989
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VIII ZR 327/96 - Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene OrganisationLeitsatz: Zur Inanspruchnahme des Altvermögens eines als "verbundene Organisation" der treuhänderischen Verwaltung gemäß § 20 b des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen vom 21. Februar 1990 - PartG-DDR - unterstehenden Unternehmens.BGH18.03.1989
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IVa ZR 2/88 - Maklerprovision; Verwirkung des MaklerlohnaspruchsLeitsatz: a) Die Heilung des Formmangels eines nach § 313 BGB beurkundungsbedürftigen Maklervertrags schließt nicht aus, daß der Maklerlohn entsprechend den im Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80 - (LM BGB § 654 Nr. 10) aufgestellten Grundsätzen für verwirkt erklärt werden kann. b) Zu den subjektiven Voraussetzungen der Verwirkung des Maklerlohnanspruchs in einem solchen Fall.BGH15.03.1989
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V ZR 278/87 - Verjährungsfrist für KaufpreisminderungsanspruchLeitsatz: Zur Berechnung der Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB, wenn im Vertrag festgelegt ist, die Übergabe erfolge an einem bestimmten Tag.BGH03.02.1989
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VIII ZR 126/88 - Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit; Mietverhältnis; Überfahrtrecht, entgeltliches; Zufahrt, entgeltliches Benutzungsrecht; Besitzverschaffung an der Mietsache; Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters; Zutritt, Gewährung des ungestörten; Gebrauch, vertragsgemäß beschränkter; Nutzung, gelegentliche (nach Bedarf)Leitsatz: Erfordert der vertragsgemäße Gebrauch einer Sache keine Besitzübertragung, so erfüllt der Vermieter seine Gebrauchsüberlassungspflicht dadurch, daß er dem Mieter die vertraglich vorgesehene Benutzung der Sache durch einmalige oder wiederholte Gewährung des ungestörten Zutritts zu ihr ermöglicht.BGH01.02.1989
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VIII ZR 302/87 - Immobilien-Leasing; Haftungsfreizeichnung des Vermieters; Anlagen-Mietvertrag; Immobilien-Leasingvertrag; Übergabe der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; Herstellungsmängel, Haftungsfreizeichnung; Sachmängelhaftung, Ausschluß; Mangel der Mietsache; Haftungsausschluß-Klausel; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den MieterLeitsatz: a) Die in einem Immobilien-Leasingvertrag und einem darin vorgesehenen Generalübernehmervertrag dem Leasingnehmer auferlegte Verpflichtung, das zu überlassende Gebäude selbst zu errichten und für Herstellungsmängel zu haften, ist als Freizeichnung des Leasinggebers von seiner mietrechtlichen Haftung für Herstellungsmängel auszulegen. b) Eine derartige Haftungsfreizeichnung benachteiligt den Leasingnehmer nicht unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AGBG nicht unwirksam. c) Die Haftungsfreizeichnung gilt auch für Herstellungsmängel, die erst nach Ablauf der werkvertraglichen Gewährleistungszeit des Leasingnehmers als Generalübernehmer und nach Verjährung von dessen Ansprüchen gegen seine Subunternehmer erkennbar werden. Der Leasingnehmer ist nicht deshalb rechtlos gestellt, weil der Leasinggeber sich die Abtretung und Geltendmachung der Ansprüche gegen die Subunternehmer vorbehalten hat.BGH25.01.1989
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VI ZR 186/88 - Wohnungseigentum; Wegereinigung; Verkehrssicherungspflicht; Reinigungspflicht; SchadensersatzanspruchLeitsatz: Wird die Wegereinigung in einer Wohnungseigentumsanlage auf einen Dritten übertragen, so kann dieser unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch den Wohnungseigentümern gegenüber deliktsrechtlich haftbar sein.BGH17.01.1989
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3 ReMiet 2/89 - Kündigung des VermietersLeitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gem. § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 564 b BGB auch dann erforderlich, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Mieters nicht in der Wohnung gelebt hat (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - NJW 1984, 60 - und des BayObLG vom 4.12.1984 - WuM 1985, 52).OLG Karlsruhe29.12.1989
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W (Baul) 7809/99 - Grundgesetz; Geltungsbereich; sowjetischer Sektor von BerlinLeitsatz: Der sowjetische Sektor von Berlin hat nach Art. 23 a. F. GG zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehört.KG27.12.1989