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Urteil Maklerprovision


Schlagworte

Maklerprovision; Verwirkung des Maklerlohnaspruchs

Leitsätze

a) Die Heilung des Formmangels eines nach § 313 BGB beurkundungsbedürftigen Maklervertrags schließt nicht aus, daß der Maklerlohn entsprechend den im Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80 - (LM BGB § 654 Nr. 10) aufgestellten Grundsätzen für verwirkt erklärt werden kann.

b) Zu den subjektiven Voraussetzungen der Verwirkung des Maklerlohnanspruchs in einem solchen Fall.

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