« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 97)

  1. 3 ReMiet 1/81 - Veräußerung; Teilungsversteigerung; Zustimmung zur Vermietung des Miteigentümers
    Leitsatz: Hat bei einem zwei Miteigentümern gehörenden Mietgrundstück lediglich der eine Miteigentümer die Mietverträge geschlossen, greift § 571 BGB im Falle der Veräußerung oder Teilungsversteigerung nur dann ein, wenn der andere Miteigentümer der Vermietung zugestimmt hat.
    OLG Karlsruhe
    10.02.1981
  2. 5 UH 14/80 - Vorlagevoraussetzung
    Leitsatz: Der Vorlagebeschluß des LG muß die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage der grundsätzlich als gegeben hinzunehmenden Rechtsauffassung des LG und seiner Tatsachenwürdigung entscheidungserheblich ist.
    OLG Oldenburg
    22.01.1981
  3. 4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, Tierhaltung
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.
    OLG Hamm
    13.01.1981
  4. 4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, Tierhaltung
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.
    OLG Hamm
    13.01.1981
  5. 5 UH 4/80 - Eignung zum Sachverständigen, Anforderungen an Gutachten
    Leitsatz: 1. Wer als Grundstücksmakler in dem zu beurteilenden Wohngebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde maßgeblich tätig ist, ist deshalb nicht ungeeignet, ein Gutachten i. S. des § 2 II 2 MHG zu erstatten, wenn er für die Schätzung von Wohnungsmieten als Sachverständiger öffentlich bestellt oder vereidigt ist. 2. Der Sachverständige i. S. des § 2 II 2 MHG muß die betroffene Wohnung nicht in jedem Fall besichtigt haben; bei Wohnanlagen genügt regelmäßig die Besichtigung einer Wohnung gleichen Typs. 3. Es genügt, wenn der Sachverständige die Ausstattung der besichtigten Wohnung beschreibt.
    OLG Oldenburg
    02.01.1981
  6. 62 S 94/81 - Scheuerleisten; Putzschäden; Sockelleiste; Fußleiste, Zugluft; Altbauwohnraum/Putzschäden; Fenster/Mangelhaftigkeit; Fußleiste/Fehlen als Mangel; Instandhaltung/Putzschäden; Instandsetzung/Putzschäden; Putzschäden/Mangel; Sockelleiste/Fehlen als Mangel; Türen/Schließfähigkeit; Instandsetzung/Türen; Instandsetzung/Fenster; Mangel/Fenster; Mangel/Zugluft; Mangel/fehlende Sockelleiste; Mangel/fehlende Fußleiste; Mangel/Schwergängigkeit der Tür; Mangel/Putzschäden
    Leitsatz: Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht auch im Altbau zur Beseitigung von verdeckten Putzschäden, zur Anbringung von fehlenden Fuß- und Sockelleisten, Auswechslung von verbrauchten Fensterflügeln und zur Gangbarmachung von schlecht schließenden Türen verpflichtet.
    LG Berlin
    30.11.1981
  7. 61 S 105/82 - Verzug; Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Leistungsaufforderung
    Leitsatz: Ein Mieter gerät mit der Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen nicht in Verzug, wenn ihn der Vermieter nur aufgefordert hat, innerhalb einer Frist zu erklären, ob er bereit sei, die notwendigen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Das gleiche gilt, wenn ihm der Vermieter nicht genau mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen im einzelnen in den Mieträumen noch auszuführen sind.
    LG Berlin
    07.10.1981
  8. 53 S 226/81 - Wohnungsbesichtigung; Wohnungsbesichtigung/vor Abschluß des Räumungsprozesses; Besichtigungen der Wohnung/einstweilige Verfügung gegen; einstweilige Verfügung/gegen angekündigte Neuvermietung; Unterlassungsanspruch/gegen angekündigte Neuvermietung; Verfügung/einstweilige gegen angekündigte Neuvermietung; Verfügungsanspruch/angekündigte Neuvermietung; Neuvermietung/ Ankündigung vor Abschluß des Räumungsprozesses; Räumungsprozeß/Abschluß als Voraussetzung für Besichtigungsrecht des Vermieters
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter einen durch einstweilige Verfügung durchsetzbaren Unterlassungsanspruch, wenn letzterer gegenüber Dritten erklärt, die Mietwohnung stehe zur Vermietung an; dies gilt auch dann, wenn ein Räumungsprozeß anhängig ist.
    LG Berlin
    29.09.1981
  9. 11 S 101/81 - Vollmachtsurkunde; Kündigung/Vollmachtsurkunde; Zurückweisung
    Leitsatz: Eine vom Bevollmächtigten erklärte Kündigung ist gem. § 174 BGB unwirksam, wenn die Bevollmächtigten keine Stellung bekleiden, die üblicherweise mit einer Vollmacht zur Abgabe von Kündigungserklärungen verbunden ist und entsprechende Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird.
    LG Hamburg
    03.07.1981
  10. 65 S 94/81 - Kündigung (angemessene wirtschaftliche Verwertung); Angemessenheit/der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks (Kündigungsgrund); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (wirtschaftliche Verwertung); Kündigung/wegen Unwirtschaftlichkeit; Verwertung/angemessene wirtschaftliche des Grundstücks (Kündigungsgrund)
    Leitsatz: Allein der Umstand, daß der Mieter sich weigert, seine Wohnung in umfassende Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben einbeziehen zu lassen, gibt dem Vermieter kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung. Darin ist noch keine Verhinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks zu ersehen.
    LG Berlin
    26.06.1981