Urteil Scheuerleisten
Schlagworte
Scheuerleisten; Putzschäden; Sockelleiste; Fußleiste, Zugluft; Altbauwohnraum/Putzschäden; Fenster/Mangelhaftigkeit; Fußleiste/Fehlen als Mangel; Instandhaltung/Putzschäden; Instandsetzung/Putzschäden; Putzschäden/Mangel; Sockelleiste/Fehlen als Mangel; Türen/Schließfähigkeit; Instandsetzung/Türen; Instandsetzung/Fenster; Mangel/Fenster; Mangel/Zugluft; Mangel/fehlende Sockelleiste; Mangel/fehlende Fußleiste; Mangel/Schwergängigkeit der Tür; Mangel/Putzschäden
Leitsatz
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht auch im Altbau zur Beseitigung von verdeckten Putzschäden, zur Anbringung von fehlenden Fuß- und Sockelleisten, Auswechslung von verbrauchten Fensterflügeln und zur Gangbarmachung von schlecht schließenden Türen verpflichtet.
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