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Urteil Vorlagevoraussetzung
Schlagworte
Vorlagevoraussetzung
Leitsatz
Der Vorlagebeschluß des LG muß die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage der grundsätzlich als gegeben hinzunehmenden Rechtsauffassung des LG und seiner Tatsachenwürdigung entscheidungserheblich ist.
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