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  1. 4 REMiet 3/81 - Vorlagevoraussetzungen
    Leitsatz: 1. Das Rechtsinstitut des Rechtsentscheides in Mietsachen stellt eine Ausnahmeregelung im Rahmen des Instanzenzuges der beim Amtsgericht einzuleitenden zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten dar, deren Anwendungsbereich eher in einschränkender, jedenfalls aber nicht ausdehnender Auslegung zu bestimmen ist. 2. Eine Ausdehnung der obergerichtlichen Befugnis dahin, Rechtsentscheide auch in rein verfahrensrechtlichen Fragen zu erlassen, die in Rechtsstreitigkeiten über Fragen aus einem Mietvertragsverhältnis auftauchen, wird durch die gesetzliche Regelung nicht gedeckt (hier. Ablehnung eines Rechtsentscheides über Beschwerdemöglichkeiten nach § 721 ZPO, wenn das Urteil des Amtsgerichts keinen Ausspruch über eine Räumungsfrist enthält). 3. Aus den dargelegten Gründen ist es auch zweifelhaft, ob ein nur als Beschwerdegericht angerufenes Landgericht über den Wortlaut des Art. III Abs. 1 Satz 1 des 32. MietRÄndGes. n. F. überhaupt befugt ist, eine in einem Beschwerdeverfahren auftauchende Rechtsfrage dem Obergericht zum Rechtsentscheid vorzulegen (hier offen gelassen)
    OLG Hamm
    31.03.1981
  2. 3 RE-Miet 2/81 - Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag; Metvertragsentlassung; Nachmietergestellung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt. Diese Voraussetzungen sind in der Regel nicht gegeben, wenn der Mieter aufgrund einer auf der Veränderung seiner Wohnungssituation abzielenden Entscheidung das Interesse an der bisherigen Wohnung verloren hat.
    OLG Karlsruhe
    25.03.1981
  3. 6 RE-Miet 1/80 - Unwirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen
    Leitsatz: Die in einem vor dem 28. November 1971 geschlossenen Mietvertrag über Wohnraum getroffene Vereinbarung, daß der Vermieter jeweils alle drei Jahre ab Beginn der Mietzeit den Mietzins einseitig um bis fünf Prozent des zuletzt geltenden Mietzinses erhöhen könne, kann von dem Mieter einem den Erfordernissen des § 2 MHG genügenden Erhöhungsverlangen des Vermieters auf den ortsüblichen Mietzins nicht entgegengehalten werden.
    OLG Schleswig
    24.03.1981
  4. 2 UH 1/80 - Mieterhöhung; Modernisierungskosten
    Leitsatz: Ersetzt der Vermieter herkömmliche Fenster und Türen durch isolierverglaste Bauteile, so sind bei der Mieterhöhung nach § 3 MHG die Kosten beim Austausch fällig gewesener Instandsetzungen von den Gesamtkosten abzuziehen. Zukünftige Ersparnisse und anderweitige Vorteile des Vermieters werden nicht angerechnet.
    OLG Celle
    16.03.1981
  5. 20 ReMiet 2/80 - Vorlagevoraussetzungen
    Leitsatz: Auslegungsfragen eines Mietvertrages sind keine Rechtsfragen aus einem Wohnraummietverhältnis.
    OLG Frankfurt a. M.
    12.03.1981
  6. 4 REMiet 4180 - Formularmietvertrag; AGBG, Endrenovierungsklausel
    Leitsatz: 1. Ein vom Vermieter verwandter Formularmietvertrag über Wohnraum wird nicht dadurch zur Individualabrede, daß der Mieter wenige Tage nach Unterzeichnung des Formularmietvertrages ein ebenfalls formularmäßig erstelltes, ihm vom Vermieter gestelltes Schriftstück unterschreibt, worin er bestätigt, daß er vor Abschluß des Mietvertrages ausreichend Zeit gehabt habe, denselben durchzulesen, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen, zur Kenntnis zu nehmen und daß er sich vorbehaltlos mit allen Bestimmungen des Vertrages einverstanden erkläre. 2. Die Bestimmung eines vom Vermieter verwandten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, ist unwirksam.
    OLG Hamm
    27.02.1981
  7. 8 W RE Miet 5071/80 - Eigenbedarf
    Leitsatz: Für die Annahme eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB) genügt es nicht, wenn der Erwerber eines Hauses und nunmehrige Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses über eine in dem Haus belegene Wohnung nur damit begründet, daß er das Haus erworben hat, um in seinem Eigentum wohnen zu können und nicht mehr Mieter sein zu müssen.
    KG
    25.02.1981
  8. 5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung; vorzeitige; Nachmieter; Treu und Glauben
    Leitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt. Der Vermieter verliert seinen Anspruch auf den Mietzins für die auf den Auszug des Mieters folgenden beiden Monate jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter aus von vornherein vorhersehbaren Gründen vorzeitig auszieht und der Vermieter den ihm angebotenen Ersatzmieter ablehnt, um alsbald mit einem anderen Mieter über das Ende der restlichen Mietzeit hinaus einen Vertrag zu günstigeren Bedingungen abzuschließen.
    OLG Oldenburg
    19.02.1981
  9. 5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung, vorzeitige; Nachmieter; Treu und Glauben
    Leitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt ...
    OLG Oldenburg
    19.02.1981
  10. 3 W 191/80 - Schriftformerfordernis
    Leitsatz: 1. Wird die fristlose Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum allein auf nachträglich entstandene Gründe gestützt, so ist eine erneute Kündigungserklärung erforderlich. Diese kann im Laufe des Rechtsstreits schriftsätzlich erfolgen. Die Schriftform des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB ist gewahrt, wenn dem Gegner eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters beglaubigte Abschrift eines Schriftsatzes zugeht. 2. Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren auch oder ausschließlich auf die neue Kündigung, so liegt hierin eine Klageänderung nach § 263 ZPO.
    OLG Zweibrücken
    17.02.1981