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3 RE-Miet 7/81 - Mieterhöhungsverlangen; mindestens 3 Vergleichswohnungen verschiedener VermieterLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.OLG Karlsruhe10.11.1981
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3 REMiet 7/81 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von VergleichswohnungenLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.OLG Karlsruhe10.11.1981
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20 REMiet 3/81 - Zweifamilienhaus, Begriff; Kündigung/im Zweifamilienhaus (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes); Zweifamilienhaus/Kündigung (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes)Leitsatz: Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters beziehungsweise Mieters befinden.OLG Frankfurt a. M.02.11.1981
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3 REMiet 10/81 - Änderung der Kündigungsgründe; Änderung/der Kündigungsgründe; Kündigung/Änderung der Gründe; Widerspruch/gegen eine KündigungLeitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.OLG Karlsruhe02.11.1981
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3 RE-Miet 10/81 - Nachschiebung einer Kündigung aus anderem GrundLeitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.OLG Karlsruhe27.10.1981
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3 Re Miet 6/81 - Eigenbedarfskündigung, Entfallen der GründeLeitsatz: 1. Entfallen die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter keine Veranlassung hat, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadenersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch aus geschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.OLG Karlsruhe07.10.1981
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3 REMiet 6/81 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Kündigung/unbearbeitete als positive Vertragsverletzung; Eigenbedarfskündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Vermieter/Unterrichtungspflicht; Schadensersatzanspruch/wegen unberechtigter Kündigung; Vertragsverletzung/positive durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Unterrichtungspflicht/des Vermieters bei Entfallen der KündigungsgründeLeitsatz: 1. Entfallen die die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig darlegt und der Mieter keine Veranlassung hatte, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadensersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.OLG Karlsruhe07.10.1981
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3 W RE 77/81 - Zulässigkeitsvoraussetzung der Vorlage, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehntLeitsatz: Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Beschluß nicht ordnungsgemäß begründet ist.OLG Zweibrücken05.10.1981
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4 Re Miet 6/81 - Vollstreckung aus RäumungsurteilLeitsatz: Die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges erwirkt hat, kann unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mietzinsbeträgen in Rückstand geraten ist, die Zahlung von Nutzungsentschädigung verlangt und Zahlungen entgegengenommen hat, wobei mehrfach die Vollstreckung des Räumungsurteils für den Fall der Nichtzahlung des rückständigen Mietzinses angedroht worden ist. Ob dies jedoch der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.OLG Hamm01.10.1981
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3 RE Miet 9/81 - MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Das Mieterhöhungsverlangen eines gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmens nach § 2 MHG kann wirksam auch mit Vergleichswohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes begründet werden.OLG Karlsruhe23.09.1981