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  1. VIII ZR 80/10 - Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben prozessualer Kostenentscheidung; Klagerücknahme; Kostenentscheidung; Rechtsanwaltskosten
    Leitsatz: Im Falle einer Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 1 ZPO entgegengerichteter materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung nicht in Betracht, wenn der Sachverhalt, der zu dieser Kostenentscheidung geführt hat, unverändert bleibt (Anschluss an BGHZ 45, 251 sowie BGH, GRUR 1995, 169 und WM 2002, 396).
    BGH
    16.02.2011
  2. VI ZR 176/10 - Allgemeine und besondere Verkehrssicherungspflichten; Schussgeräusche einer Jagd; Unfallverhütungsvorschriften; DIN-Normen; Schadensabwehr
    Leitsatz: 1. Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche einer Jagd für sich noch keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter. 2. Derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen enthalten im Allgemeinen keine abschließenden Verhaltensanforderungen. Gebietet die Verkehrssicherungspflicht den Schutz vor anderen Gefahren als denen, die Gegenstand der Unfallverhütungsvorschriften sind, muss der Verkehrssicherungspflichtige insoweit zur Schadensabwehr erforderliche Maßnahmen eigenverantwortlich treffen. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.02.2011
  3. XI ZR 148/10 - Nachbelehrung über Widerrufsrecht bei finanziertem Beitritt zum Immobilienfonds; Widerrufsfrist; Deutlichkeitsgebot; Belehrungsmangel; Immobilienfonds
    Leitsatz: Eine Nachbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB muss einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07).
    BGH
    15.02.2011
  4. V ZR 66/10 - Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters; Anspruch auf Fotokopie; Ablichtungen; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Auskunftsanspruch der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer; Individualanspruch
    Leitsatz: a) Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine Kosten Ablichtungen der Unterlagen anfertigen oder anfertigen lassen. b) Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zu der Jahresabrechnung und zu dem Wirtschaftsplan steht allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu; erst wenn sie davon trotz Verlangens eines einzelnen Eigentümers keinen Gebrauch machen, kann dieser allein die Auskunft verlangen. Außerdem besteht ein Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers dann, wenn sich das Auskunftsverlangen auf Angelegenheiten bezieht, die ausschließlich ihn betreffen.
    BGH
    11.02.2011
  5. V ZR 136/10 - Alsbaldige Zustellung; Verzögerungen im gerichtlichen Betrieb; Anfechtung der Verwalterbestellung; Zustellungsvertreter; Ersatzzustellungsvertreter; Ersatzzustellungsbevollmächtigung
    Leitsatz: 1. Für die Rückwirkung einer demnächstigen Zustellung einer WEG-Anfechtungsklage muss der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan haben, während Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb nicht zu seinen Lasten gehen und insbesondere solche Versäumnisse der Partei, die sich auf die Dauer nicht ausgewirkt haben, außer Betracht bleiben müssen. 2. Das Gericht muss alsbald darüber entscheiden, ob der Verwalter bei Anfechtung seiner Bestellung seitens eines Wohnungseigentümers als Zustellungsvertreter immer oder nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine bestehende Interessenkollision ausgeschlossen und gegebenenfalls ein Ersatzzustellungsbevollmächtigter zu bestellen ist. 3. Die im Anfechtungsprozess beklagten übrigen Wohnungseigentümer sind evtl. selbst für das Zustellungschaos verantwortlich, wenn sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen sind und einen Ersatzzustellungsvertreter nicht bestellt haben. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    11.02.2011
  6. VII ZR 185/07 - Zustellung der Klage „demnächst”; Vorschusseinzahlung binnen 14 Tagen; verzögerte Klagezustellung; Nachlässigkeit des Klägers; Gerichtskostenvorschuss
    Leitsatz: Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kl. zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 116/99, BauR 2000, 1225 = ZfBR 2000, 466).
    BGH
    10.02.2011
  7. VII ZR 53/10 - Zurückweisung der Mahnung wegen fehlender Vollmacht; Fälligkeit der Bürgschaft; Erbringung von Informationen zur Hauptschuld; Verzug des Bürgen; selbstschuldnerische Bürgschaft; Fälligkeit der Hauptforderung; Leistungsaufforderung; fehlende Unterrichtung des Bürgen zur Hauptschuld; Pflicht des Bürgen zur Beschaffung von Informationen
    Leitsatz: 1. Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig; einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und der Vorlage von die Hauptschuld belegenden Unterlagen bedarf es dazu nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161). 2. Werden dem Bürgen die notwendigen Informationen zur Hauptschuld vom Gläubiger nicht erteilt, gerät er nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat. 3. Ein eigenes Verschulden trifft den Bürgen, wenn er nicht selbst ausreichende, ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die ihm fehlenden Informationen zu erlangen.
    BGH
    10.02.2011
  8. VII ZR 8/10 - Werkerfolg bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; dauerhafte Genehmigungsfähigkeit; Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung; Baudurchführung bei sich aufdrängender Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung
    Leitsatz: a) Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt. b) Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, dass der Bauherr ihretwegen nicht ohne weiteres auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung vertrauen darf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73, NJW 1975, 1968, 1969). c) Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, aufgrund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der erteilten Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren (§ 254 Abs. 1 BGB).
    BGH
    10.02.2011
  9. V ZB 86/10 - Unwirksame Zustellung an zur Geschäftsführung nicht befugten Gesellschafter; Beschluss über Anordnung der Zwangsverwaltung; öffentlicher Glaube des Grundbuches; GbR; Gesellschafterbestand
    Leitsatz: Zu Händen eines nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafters kann die Zustellung eines Beschlusses über die Anordnung der Zwangsverwaltung an eine GbR nicht wirksam erfolgen; denn der öffentliche Glaube des Grundbuches bezieht sich nur auf die Namen und die Anzahl der Gesellschafter, nicht aber darauf, ob sie zur Geschäftsführung befugt sind (vgl. BGH, GE 2011, 123). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.02.2011
  10. VIII ZR 35/10 - Einspeisevergütung für Photovoltaikanlage; Tragwerte; ausschließliche Anbringung; geschotterter Lagerplatz als bauliche Anlage; Inbetriebnahme
    Leitsatz: a) Das Erfordernis der ausschließlichen Anbringung an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ist auch dann erfüllt, wenn das Tragwerk einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage nachträglich dergestalt in ein später errichtetes Gebäude integriert wird, dass es zugleich unverzichtbarer Teil der Gebäudestatik ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07, NJOZ 2009, 783). b) Unter einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 ist jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage zu verstehen. Ein geschotterter Lagerplatz ist eine bauliche Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004. c) Photovoltaikmodule sind auch dann baulich-konstruktiv an oder auf einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 angebracht, wenn sie sich räumlich oberhalb der baulichen Anlage befinden und fest mit dem die bauliche Anlage tragenden Erdboden verbunden sind. d) Wird eine ursprünglich an oder auf einer baulichen Anlage angebrachte und betriebene Photovoltaikanlage später ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht, so ist sie zu dem Zeitpunkt als neu in Betrieb genommen (§ 11 Abs. 5 EEG 2004) anzusehen, in dem der Anlagenbetreiber erstmals den erhöhten Vergütungssatz nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 verlangen kann.
    BGH
    09.02.2011