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Urteil Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben prozessualer Kostenentscheidung
Schlagworte
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch neben prozessualer Kostenentscheidung; Klagerücknahme; Kostenentscheidung; Rechtsanwaltskosten
Leitsatz
Im Falle einer Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 1 ZPO entgegengerichteter materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung nicht in Betracht, wenn der Sachverhalt, der zu dieser Kostenentscheidung geführt hat, unverändert bleibt (Anschluss an BGHZ 45, 251 sowie BGH, GRUR 1995, 169 und WM 2002, 396).
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