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Urteil Unwirksame Zustellung an zur Geschäftsführung nicht befugten Gesellschafter


Schlagworte

Unwirksame Zustellung an zur Geschäftsführung nicht befugten Gesellschafter; Beschluss über Anordnung der Zwangsverwaltung; öffentlicher Glaube des Grundbuches; GbR; Gesellschafterbestand

Leitsatz

Zu Händen eines nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafters kann die Zustellung eines Beschlusses über die Anordnung der Zwangsverwaltung an eine GbR nicht wirksam erfolgen; denn der öffentliche Glaube des Grundbuches bezieht sich nur auf die Namen und die Anzahl der Gesellschafter, nicht aber darauf, ob sie zur Geschäftsführung befugt sind (vgl. BGH, GE 2011, 123).

(Leitsatz der Redaktion)

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