Urteil Zustellung der Klage „demnächst”
Schlagworte
Zustellung der Klage „demnächst”; Vorschusseinzahlung binnen 14 Tagen; verzögerte Klagezustellung; Nachlässigkeit des Klägers; Gerichtskostenvorschuss
Leitsatz
Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kl. zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 116/99, BauR 2000, 1225 = ZfBR 2000, 466).
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