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Urteil Zwangsverwaltung
Schlagworte
Zwangsverwaltung; Unzulässigkeit der Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters
Leitsatz
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.
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