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  1. 1 BvR 1803/08 - Zulässige Analogie der Mieterschutzvorschriften für Umwandlung
    Leitsatz: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Schutzvorschriften der §§ 577, 577 a BGB für Mieter (Umwandlung zu Eigentumswohnungen) auf die Realteilung von Reihenhäusern analog anzuwenden sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    04.04.2011
  2. 1 BvR 3222/09 - Verfassungsmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes; Verwendung von Baugeld in Kette; Berufsfreiheit; Gleichheitssatz; Bestimmtheitsgebot; Baugeldbegriffs; Baugeldverwendungspflicht; baustellenbezogene gesonderte Treuhandkonten; „Cash-Pooling“; Übermaßverbot
    Leitsatz: Die Verpflichtung, empfangenes Baugeld entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden, beeinträchtigt zwar die Berufsfreiheit, weil bei Zuwiderhandlung Sanktionen in Form von Schadensersatzansprüchen und Strafbarkeit drohen. Der Eingriff sei jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    27.01.2011
  3. 1 BvR 3132/08 - Einräumung von Bruchteilseigentum im Wege des Durchgriffs auf „weggeschwommene Vermögenswerte”; Erwerb mit „Mitteln des Unternehmens” nach verfolgungsbedingter Schädigung; GAGFAH
    Leitsatz: 1. Die Auffassung des BVerwG (Beschluss vom 16. September 2008 BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 - und Urteil vom 2. April 2008 – BVerwG 8 C 7.07 ZOV 2008, 160) in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG sei als Tatbestandsvoraussetzung ein Erwerb von Vermögensgegenständen, die diesem nach der Schädigung zugeflossen sind, „mit Mitteln des Unternehmens" hineinzulesen, ist ebenso verfassungsrechtlich unbedenklich wie die Auffassung, dass „Mittel des Unternehmens" nur solche seien, die im Zeitpunkt der Beteiligungsentziehung vorhanden gewesen seien. 2. Auch die sich daran ausrichtende Auslegung, ob eine qualitative Veränderung der Kapitalgrundlage vorliegt, die einen Zurechnungszusammenhang mit den ursprünglichen Unternehmensmitteln ausschließen soll, und die deren „vollständigen Verbrauch" nicht etwa erst im Fall einer vor der Kapitalveränderung eingetretenen Überschuldung annimmt, findet eine hinreichende Stütze in Sinn und Zweck der Vorschrift. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    12.01.2011
  4. VerfGH 8/10 - Schriftform für Vereinbarung eines langfristigen Kündigungsausschlusses
    Leitsatz: Wird die Vereinbarung über den Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs nur von dem Ehemann der Mieterin ohne Vertretungszusatz unterzeichnet, ist die Schriftform des § 550 BGB nicht gewahrt, so dass die Vereinbarung nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam ist; eine Gerichtsentscheidung, die ohne eingehende Begründung und Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum davon abweicht, ist willkürlich und verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    29.11.2011
  5. VerfGH 41/09 - Tilgungsbestimmung bei Ratenzahlung auf Hausgeldschulden
    Leitsatz: Bietet der Wohngeldschuldner Ratenzahlungen auf genau bezeichnete Verbindlichkeiten an und erbringt er sie, liegt darin bereits eine einseitige Bestimmung des Leistungszwecks, selbst wenn der WEG-Verwalter der Ratenzahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    29.11.2011
  6. I ZB 47/09 - Reisekosten für Rechtsanwalt an einem dritten Ort
    Leitsatz: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.
    BGH
    21.12.2011
  7. VIII ZR 262/09 - Keine Lieferung von Fernwärme bei Übernahme der vorhandenen Zentralheizung für nur symbolisches Entgelt; Wärmecontracting
    Leitsatz: Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).
    BGH
    21.12.2011
  8. VIII ZR 157/11 - Verjährungshemmung; Rechtsmissbrauch bei wahrheitswidrigem Mahnbescheidsantrag
    Leitsatz: Die Berufung auf eine durch Erlass eines Mahnbescheids eingetretene Verjährungshemmung kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mahnbescheidsantrag die bewusst wahrheitswidrige Erklärung enthält, dass die Gegenleistung bereits erbracht sei. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.12.2011
  9. VIII ZR 166/11 - Bestreiten des Kündigungsgrundes in Berufungsinstanz bei unzulässiger Klage auf künftige Räumung; Verdunklung durch kleine Fenster; Wärmedämmung; Eigenbedarf
    Leitsatz: Die für die Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO erforderliche Voraussetzung, dass die Rechtsansicht des Gerichts des ersten Rechtszugs den Sachvortrag der Partei mit beeinflusst hat, ist (schon) dann erfüllt, wenn dieses die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten (weiter) vorzutragen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03, WM 2004, 2213 m.w.N.; vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292). Hierfür genügt es, dass das erstinstanzliche Gericht durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erweckt, weiterer Vortrag sei aus seiner Sicht nicht erforderlich (im Anschluss an BGH, Urteile vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 180/03, NJW-RR 2005, 213; vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292; Beschluss vom 22. Februar 2007 - III ZR 114/06, NJW-RR 2007, 774).
    BGH
    21.12.2011
  10. VIII ZR 70/08 - Anspruch auf Übernahme der Einbaukosten und der Ausbaukosten für mangelhafte Kaufsache (hier: Fliesen aus dem Baustoffhandel); unverhältnismäßig hohe Kosten; Ersatzlieferung; Mangel; Verbrauchsgüterkauf; Kostenbeteiligung; Baumarkt
    Leitsatz: a) § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante „Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 - Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer und Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH). b) Das in § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB dem Verkäufer eingeräumte Recht, die einzig mögliche Form der Abhilfe wegen (absolut) unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, ist mit Art. 3 der Richtlinie nicht vereinbar (EuGH, aaO). Die hierdurch auftretende Regelungslücke ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung durch eine teleologische Reduktion des § 439 Abs. 3 BGB für Fälle des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu schließen. Die Vorschrift ist beim Verbrauchsgüterkauf einschränkend dahingehend anzuwenden, dass ein Verweigerungsrecht des Verkäufers nicht besteht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer die andere Art der Nacherfüllung zu Recht verweigert. c) In diesen Fällen beschränkt sich das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung in Gestalt der Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, auf das Recht, den Käufer bezüglich des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und des Einbaus der als Ersatz gelieferten Kaufsache auf die Kostenerstattung in Höhe eines angemessenen Betrags zu verweisen. Bei der Bemessung dieses Betrags sind der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen. Zugleich ist zu gewährleisten, dass durch die Beschränkung auf eine Kostenbeteiligung des Verkäufers das Recht des Käufers auf Erstattung der Aus- und Einbaukosten nicht ausgehöhlt wird.
    BGH
    21.12.2011