« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (391 - 400 von 546)

  1. BVerwG 7 C 49.93 - Anfechtungsprozess; Beiladung; Widerspruchsbescheid; Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung im Prozeß; Interessenkollision zwischen den Behörden eines Verwaltungsträgers; Rückübertragungsbescheid; Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: Ist ein Land Beklagter eines Anfechtungsprozesses, der einen in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit zu seinen Gunsten ergangenen Widerspruchsbescheid zum Gegenstand hat, kommt seine gleichzeitige Beiladung nicht in Betracht.
    BVerwG
    22.06.1995
  2. BVerwG 8 B 64.95 - Kündigungsandrohung wegen fehlerhafter Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung; Klagebefugnis des Mieters
    Leitsatz: Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung können durch eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung der zuständigen Stelle (§ 4 Abs. 8 Satz 1 WoBindG) nicht in ihren Rechten verletzt sein; sie sind daher nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO).
    BVerwG
    22.06.1995
  3. BVerwG 7 B 117.95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften; Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Ein zum Ausschluß der Rückübertragung führender redlicher Erwerb gemäß § 4 Abs. 2 VermG ist nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich. Das in § 7 Abs. 2 GVO bei Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung geregelte Rückübereignungsverfahren durchbricht nicht den in § 4 Abs. 2 VermG gewährten Schutz des redlichen Erwerbs, sondern trägt dem Umstand nachträglich Rechnung, daß der Erwerb unter Verletzung erwerbshindernder Vorschriften erfolgt ist.
    BVerwG
    20.06.1995
  4. BVerwG 7 B 210.95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Baulandenteignung; Unredlichkeit eines Ehegatten
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung nach den Vorschriften des Baulandgesetzes schließt die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein aus (Klarstellung gegenüber dem Beschluß des Senats vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 77.94). 2. Haben Ehegatten einen Vermögenswert nach § 15 Abs. 2 FGB gemeinsam erworben, erfaßt die Unredlichkeit eines Ehegatten das gesamte Erwerbsgeschäft.
    BVerwG
    02.06.1995
  5. BVerwG 7 B 51.95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgrund; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; akzessorisches Nutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch mit Blick auf die Grundsätze über die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze verfassungsrechtlich unbedenklich (im Anschluß an BVerwGE 94, 279). 2. § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch auf den Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechtes anzuwenden, das im Zusammenhang mit einem nach dem 18. Oktober 1989 erfolgten Kauf eines volkseigenen Gebäudes verliehen wurde (sog. akzessorisches Nutzungsrecht).
    BVerwG
    24.05.1995
  6. BVerwG 4 NB 37.94 - Einigungsvertrag; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet; Biosphärenreservat
    Leitsatz: Zur Fortgeltung einer im "Beitrittsgebiet" vor Inkrafttreten des Einigungsvertrags verkündeten Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten von zentraler Bedeutung (hier: Biosphärenreservat Rügen-Süd).
    BVerwG
    24.05.1995
  7. BVerwG 7 C 19.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gemeingebrauch; komplexer Wohnungsbau; Natur der Sache; Ersatzgrundstück
    Leitsatz: 1. Vermögensrechtliche Ansprüche von NS-Verfolgten sind durch die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG konstitutiv begründet worden. 2. Der Restitutionsausschluß des § 5 VermG gilt auch für vermögensrechtliche Ansprüche aus § 1 Abs. 6 VermG. Dies ist verfassungsrechtlich und völkerrechtlich unbedenklich. 3. Die Beschränkung des § 9 Satz 1 VermG (Übereignung eines Ersatzgrundstücks) auf den Ausschlußtatbestand des redlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 VermG) ist mit Art. 14 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    18.05.1995
  8. BVerwG 7 C 58.94 - Kapitalbeteiligung; Energieversorgung; Gemeindekompetenz; Aufgabenkompetenz
    Leitsatz: Der durch das Kommunalvermögensgesetz eingeräumte Anspruch auf Kapitalbeteiligung an regionalen Energieversorgungsunternehmen steht nach der kommunalverfassungsrechtlich ausgeformten Aufgabenkompetenz für die örtliche Energieversorgung den Gemeinden und nicht den Landkreisen zu.
    BVerwG
    18.05.1995
  9. BVerwG 7 C 3.94 - Anfechtungsbefugnis; Gemeinde als Ausgangsbehörde; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. Die Gemeinde ist nicht zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde berechtigt, mit dem ein von ihr als Verfügungsberechtigter erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3 a des Vermögensgesetzes a. F. aufgehoben worden ist. 2. Der Investitionsvorrangbescheid bietet, da er ausschließlich im öffentlichen Interesse ergeht, dem Verfügungsberechtigten keinen Schutz gegen seine Aufhebung in einem vom Restitutionsberechtigten eingeleiteten Widerspruchs oder Klageverfahren. Ein zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits wirksam geschlossener investiver Vertrag hat nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG Bestand (im Anschluß an das Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 3).
    BVerwG
    18.05.1995
  10. BVerwG 7 C 11.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; kommunaler Alteigentümer; Schlachthof; Klagebefugnis des restitutionsberechtigten Landes gegen drittbegünstigenden Vermögenszuordnungsbescheid
    Leitsatz: 1. Ein restitutionsberechtigtes Land ist zur Klage gegen einen drittbegünstigenden Vermögenszuordnungsbescheid nicht deswegen befugt, weil es durch Bundesgesetz am Treuhandvermögen des Bundes (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV) zu beteiligen ist. 2. Auf den Restitutionsanspruch des kommunalen Alteigentümers eines in eine GmbH umgewandelten ehemaligen Schlachthofs sind die Grundsätze des Vermögensgesetzes über die Unternehmensrestitution entsprechend anzuwenden, soweit Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts nicht entgegenstehen.
    BVerwG
    06.04.1995