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Urteil Kündigungsandrohung wegen fehlerhafter Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung
Schlagworte
Kündigungsandrohung wegen fehlerhafter Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung; Klagebefugnis des Mieters
Leitsatz
Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung können durch eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung der zuständigen Stelle (§ 4 Abs. 8 Satz 1 WoBindG) nicht in ihren Rechten verletzt sein; sie sind daher nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO).
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