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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Baulandenteignung; Unredlichkeit eines Ehegatten
Leitsätze
1. Eine Enteignung nach den Vorschriften des Baulandgesetzes schließt die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein aus (Klarstellung gegenüber dem Beschluß des Senats vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 77.94).
2. Haben Ehegatten einen Vermögenswert nach § 15 Abs. 2 FGB gemeinsam erworben, erfaßt die Unredlichkeit eines Ehegatten das gesamte Erwerbsgeschäft.
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