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  1. 2 C 11/84 - Wohnwertzuschlag; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/für die 1. MHV-XII. BMG
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 XII. BMG in sich widersprüchlich ist, nach welchen Kriterien der Wohnwertzuschlag zu bemessen ist.
    AG Tiergarten
    15.05.1984
  2. 12 C 131/84 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Verbesserung der Räume; Wohnwertverbesserung; Modernisierung; Gas-Etagenheizung; Zentralheizung; Duldungspflicht des Mieters; Gebrauchswert; Einsparung von Heizenergie
    Leitsatz: Der Anschluß einer bereits mit einer Etagenheizung ausgestatteten Wohnung an eine Zentralheizung stellt keine Verbesserung im Sinne des § 541 b BGB dar.
    AG Schöneberg
    11.05.1984
  3. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankung; Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984
  4. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung, Einwendungen; Heizkostenumlage, Heizkostenabrechnung; Einwendungen, Heizungsmängel; Temperaturschwankungen, Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984
  5. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankungen; Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad Celsius über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984
  6. 6 C 156/84 - Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Mietverhältnis, Beendigung; vorzeitige Entlassung; Nachmieterbenennung
    Leitsatz: Der Vermieter darf einen Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch mindestens zwei Monate am Mietvertrag festhalten.
    AG Schöneberg
    09.05.1984
  7. 12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Preisstellenbescheid; Bindungswirkung
    Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat. 4. Zur Bindung des Zivilgerichts an einen Preisstellenbescheid.
    AG Schöneberg
    04.05.1984
  8. 12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter)
    Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat.
    AG Schöneberg
    04.05.1984
  9. 4 C 229/84 - Finanzierungsbeitrag ohne Einigung über Verwendungszweck; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Finanzierungsbeitrag; Instandsetzungsbeitrag; Baukostenzuschuß; Verwendungszweck
    Leitsatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Finanzierungsbeitrages des Mieters zur Instandsetzung gem. § 29 I. BMG ist es, daß die Mietvertragsparteien eine Absprache darüber treffen, für welche Maßnahmen ein Baukostenzuschuß gezahlt werden soll.
    AG Tiergarten
    03.05.1984
  10. 4 C 576/83 - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/Abgrenzung zur Wärmezentralheizungsanlage; Heizungsanlage/zentrale Kostenmiete; Umlagefähigkeit/von Heizkosten als Fernwärme; Wirtschaftseinheit/als Abgrenzungskriterium zwischen Fernwärme und Zentralheizung
    Leitsatz: Die Abgrenzung zwischen Wärmeversorgung durch eine zentrale Heizungsanlage (§ 22 Abs. 2 NMVO) und der durch Fernwärme (§ 22 Abs. 4 NMVO) kann nicht nach der der bisherigen Rechtsprechung zugrundegelegten Definition in § 2 Abs. 2 S. 2 II. BV erfolgen, wenn die Mieter noch mit einem bestimmten Satz der Kostenmiete für die Errichtung der Heizungsanlage belastet sind.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.04.1984