« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (221 - 230 von 313)
Sortierung:
-
2 C 11/84 - Wohnwertzuschlag; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/für die 1. MHV-XII. BMGLeitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 XII. BMG in sich widersprüchlich ist, nach welchen Kriterien der Wohnwertzuschlag zu bemessen ist.AG Tiergarten15.05.1984
-
12 C 131/84 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Verbesserung der Räume; Wohnwertverbesserung; Modernisierung; Gas-Etagenheizung; Zentralheizung; Duldungspflicht des Mieters; Gebrauchswert; Einsparung von HeizenergieLeitsatz: Der Anschluß einer bereits mit einer Etagenheizung ausgestatteten Wohnung an eine Zentralheizung stellt keine Verbesserung im Sinne des § 541 b BGB dar.AG Schöneberg11.05.1984
-
3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankung; ÜberheizungLeitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.AG Tempelhof-Kreuzberg10.05.1984
-
3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung, Einwendungen; Heizkostenumlage, Heizkostenabrechnung; Einwendungen, Heizungsmängel; Temperaturschwankungen, ÜberheizungLeitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.AG Tempelhof-Kreuzberg10.05.1984
-
3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankungen; ÜberheizungLeitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad Celsius über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.AG Tempelhof-Kreuzberg10.05.1984
-
6 C 156/84 - Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Mietverhältnis, Beendigung; vorzeitige Entlassung; NachmieterbenennungLeitsatz: Der Vermieter darf einen Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch mindestens zwei Monate am Mietvertrag festhalten.AG Schöneberg09.05.1984
-
12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Preisstellenbescheid; BindungswirkungLeitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat. 4. Zur Bindung des Zivilgerichts an einen Preisstellenbescheid.AG Schöneberg04.05.1984
-
12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter)Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat.AG Schöneberg04.05.1984
-
4 C 229/84 - Finanzierungsbeitrag ohne Einigung über Verwendungszweck; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Finanzierungsbeitrag; Instandsetzungsbeitrag; Baukostenzuschuß; VerwendungszweckLeitsatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Finanzierungsbeitrages des Mieters zur Instandsetzung gem. § 29 I. BMG ist es, daß die Mietvertragsparteien eine Absprache darüber treffen, für welche Maßnahmen ein Baukostenzuschuß gezahlt werden soll.AG Tiergarten03.05.1984
-
4 C 576/83 - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/Abgrenzung zur Wärmezentralheizungsanlage; Heizungsanlage/zentrale Kostenmiete; Umlagefähigkeit/von Heizkosten als Fernwärme; Wirtschaftseinheit/als Abgrenzungskriterium zwischen Fernwärme und ZentralheizungLeitsatz: Die Abgrenzung zwischen Wärmeversorgung durch eine zentrale Heizungsanlage (§ 22 Abs. 2 NMVO) und der durch Fernwärme (§ 22 Abs. 4 NMVO) kann nicht nach der der bisherigen Rechtsprechung zugrundegelegten Definition in § 2 Abs. 2 S. 2 II. BV erfolgen, wenn die Mieter noch mit einem bestimmten Satz der Kostenmiete für die Errichtung der Heizungsanlage belastet sind.AG Tempelhof-Kreuzberg11.04.1984