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13 C 268/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Komfortzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Grundmietenerhöhung; Badmitbenutzung; Wertverbesserungszuschlag; Außenwand ohne Fassade; Instandsetzungszuschlag; Heizkostenvorschuß (Erhöhung); Nachweispflicht; Versicherungswechsel; HeizungsregelungsanlageLeitsatz: 1. Zur Frage, ob der Komfortzuschlag für das Bad (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 12.BMG) gefordert werden kann, wenn die Badeeinrichtung nicht einem Mieter alleine zur Verfügung steht. 2. Der Einbau einer elektronischen und witterungsabhängig geführten Regelanlage für die Zentralheizung ist eine Wertverbesserung. 3. Ergibt die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung, ist der Vermieter berechtigt, den Heizkostenvorschuß zu erhöhen. 4. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 12. BMG (Außenwand ohne Fassade) vorliegt. 5. Zur Frage, welcher prozentuale Wohnwertzuschlag gefordert werden darf, wenn eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet ist und welche Flächen zugrunde zu legen sind. 6. Zur Nachweispflicht bezüglich des Instandsetzungszuschlags. 7. Zur Frage, wann Versicherungsmehrkosten, die durch einen Versicherungswechsel entstehen, umlagefähig sind.AG Charlottenburg29.08.1984
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7 C 133/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten (Altbau)Leitsatz: Wird die Gartenpflege nach ersatzlosem Wegfall der Hauswartstelle einer Firma übertragen und eine Betriebskostenerhöhung geltend gemacht, so ist diese Betriebskostenerhöhung nicht umlagefähig, wenn die durch den Wegfall des Hauswartes eingetretene Ersparnis nicht an die Mieter weitergegeben wurde.AG Schöneberg22.08.1984
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4 C 150/84 - Erhöhungserklärung; Angaben/in Mieterhöhungserklärung; Berechnung/des Instandhaltungsaufwandes; Datum/der Instandhaltungsarbeiten; Instandhaltungszuschlag; Mieterhöhungserklärung; Rechnungsdatum; Voraussetzungen/des § 18 I. BMGLeitsatz: Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlags ab 1. Januar 1984 ist die Angabe des Datums der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten bzw. des Rechnungsdatums sowie zumindest eine kurze Bezeichnung der durchgeführten Maßnahmen in der Mieterhöhungserklärung erforderlich.AG Schöneberg07.08.1984
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4 C 150/84 - Wohnwertzuschlag; Begründung/der 1. MHV-XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/der 1. MHV zum XII. BMG; Merkmal/im Sinne des § 2 MHGLeitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlags ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 des XII. BMG in sich widersprüchlich ist und § 1 Abs. 2 I. MHV sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält.AG Schöneberg07.08.1984
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12 C 276/84 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fälligkeit; Preisstellenbescheid; MietzinsgleitklauselLeitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter mit der Zahlung des Wertverbesserungszuschlages in Verzug kommt.AG Schöneberg31.07.1984
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7 C 316/84 - Rückgängigmachen einer Modernisierungsmaßnahme; bauliche Veränderung, Rücknahme; Duldungspflicht (Mieter); Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen, die zu einer Modernisierung geführt haben, wieder rückgängig zu machen, wenn die Preisstelle für Mieten den Modernisierungszuschlag auf 0 DM festsetzt.AG Wedding31.07.1984
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3 C 698/83 - Kündigung/Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsgründe - Angabe im KündigungsschreibenLeitsatz: 1. Im Kündigungsschreiben, mit dem das Mietverhältnis über eine Hauswartdienstwohnung gekündigt werden soll, sind die Gründe für die Kündigung zu deren Wirksamkeit mitzuteilen. 2. Eine ohne Angabe von Gründen ausgesprochene Kündigung kann nicht als solche i.S.d. § 565 c BGB verstanden werden, sondern als fristgemäße Kündigung mit den Fristen des § 565 BGB. 3. Eine mietvertragliche Abrede, nach der die Parteien für den Fall der Kündigung die Angabe der Kündigungsgründe entgegen § 564 a BGB als zwingend vereinbart haben, ist wirksam.AG Neukölln19.07.1984
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13 C 236/84 - Fassadeninstandsetzung; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Außenfassade; Außenfassade - Mängelbeseitigungspflicht des VermietersLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, auch Mängel an der Außenwand des Hauses zu beseitigen, die ein Eindringen von Wasser in die Mieträume ermöglichen.AG Charlottenburg18.07.1984
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13 C 236/84 - Mängelbeseitigungsklage - Stufenklage; Instandsetzungsklage; Stufenklage; Klage auf Instandsetzung; Auskunftsklage; Mängelbeseitigung - Klageantrag; Sachverständiger - Feststellung von Mängeln und deren UrsachenLeitsatz: Eine Instandsetzungsklage mit dem Ziel, den Vermieter zu verpflichten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Feststellung des Mangels und Auffindung der Ursachen zu beauftragen und sodann die festgestellten Mängel zu beseitigen, ist als Stufenklage zulässig.AG Charlottenburg18.07.1984
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13 C 236/84 - Auskunftspflicht des Vermieters; Auskunftspflicht - des Vermieters; Mietvertrag - Auskunftspflichten; Mängel - Auskunftspflicht des Vermieters hinsichtlich ihrer UrsacheLeitsatz: Der Vermieter ist bei Verzug mit der Beseitigung eines Mangels verpflichtet, dem Mieter über dessen Ursachen Auskunft zu erteilen. Ist der Vermieter hierzu nicht in der Lage, muß er die Feststellung durch einen Sachverständigen dulden.AG Charlottenburg18.07.1984