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  1. 13 C 268/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Komfortzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Grundmietenerhöhung; Badmitbenutzung; Wertverbesserungszuschlag; Außenwand ohne Fassade; Instandsetzungszuschlag; Heizkostenvorschuß (Erhöhung); Nachweispflicht; Versicherungswechsel; Heizungsregelungsanlage
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob der Komfortzuschlag für das Bad (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 12.BMG) gefordert werden kann, wenn die Badeeinrichtung nicht einem Mieter alleine zur Verfügung steht. 2. Der Einbau einer elektronischen und witterungsabhängig geführten Regelanlage für die Zentralheizung ist eine Wertverbesserung. 3. Ergibt die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung, ist der Vermieter berechtigt, den Heizkostenvorschuß zu erhöhen. 4. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 12. BMG (Außenwand ohne Fassade) vorliegt. 5. Zur Frage, welcher prozentuale Wohnwertzuschlag gefordert werden darf, wenn eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet ist und welche Flächen zugrunde zu legen sind. 6. Zur Nachweispflicht bezüglich des Instandsetzungszuschlags. 7. Zur Frage, wann Versicherungsmehrkosten, die durch einen Versicherungswechsel entstehen, umlagefähig sind.
    AG Charlottenburg
    29.08.1984
  2. 7 C 133/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten (Altbau)
    Leitsatz: Wird die Gartenpflege nach ersatzlosem Wegfall der Hauswartstelle einer Firma übertragen und eine Betriebskostenerhöhung geltend gemacht, so ist diese Betriebskostenerhöhung nicht umlagefähig, wenn die durch den Wegfall des Hauswartes eingetretene Ersparnis nicht an die Mieter weitergegeben wurde.
    AG Schöneberg
    22.08.1984
  3. 4 C 150/84 - Erhöhungserklärung; Angaben/in Mieterhöhungserklärung; Berechnung/des Instandhaltungsaufwandes; Datum/der Instandhaltungsarbeiten; Instandhaltungszuschlag; Mieterhöhungserklärung; Rechnungsdatum; Voraussetzungen/des § 18 I. BMG
    Leitsatz: Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlags ab 1. Januar 1984 ist die Angabe des Datums der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten bzw. des Rechnungsdatums sowie zumindest eine kurze Bezeichnung der durchgeführten Maßnahmen in der Mieterhöhungserklärung erforderlich.
    AG Schöneberg
    07.08.1984
  4. 4 C 150/84 - Wohnwertzuschlag; Begründung/der 1. MHV-XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/der 1. MHV zum XII. BMG; Merkmal/im Sinne des § 2 MHG
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlags ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 des XII. BMG in sich widersprüchlich ist und § 1 Abs. 2 I. MHV sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält.
    AG Schöneberg
    07.08.1984
  5. 12 C 276/84 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fälligkeit; Preisstellenbescheid; Mietzinsgleitklausel
    Leitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter mit der Zahlung des Wertverbesserungszuschlages in Verzug kommt.
    AG Schöneberg
    31.07.1984
  6. 7 C 316/84 - Rückgängigmachen einer Modernisierungsmaßnahme; bauliche Veränderung, Rücknahme; Duldungspflicht (Mieter); Treu und Glauben
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen, die zu einer Modernisierung geführt haben, wieder rückgängig zu machen, wenn die Preisstelle für Mieten den Modernisierungszuschlag auf 0 DM festsetzt.
    AG Wedding
    31.07.1984
  7. 3 C 698/83 - Kündigung/Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsgründe - Angabe im Kündigungsschreiben
    Leitsatz: 1. Im Kündigungsschreiben, mit dem das Mietverhältnis über eine Hauswartdienstwohnung gekündigt werden soll, sind die Gründe für die Kündigung zu deren Wirksamkeit mitzuteilen. 2. Eine ohne Angabe von Gründen ausgesprochene Kündigung kann nicht als solche i.S.d. § 565 c BGB verstanden werden, sondern als fristgemäße Kündigung mit den Fristen des § 565 BGB. 3. Eine mietvertragliche Abrede, nach der die Parteien für den Fall der Kündigung die Angabe der Kündigungsgründe entgegen § 564 a BGB als zwingend vereinbart haben, ist wirksam.
    AG Neukölln
    19.07.1984
  8. 13 C 236/84 - Fassadeninstandsetzung; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Außenfassade; Außenfassade - Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, auch Mängel an der Außenwand des Hauses zu beseitigen, die ein Eindringen von Wasser in die Mieträume ermöglichen.
    AG Charlottenburg
    18.07.1984
  9. 13 C 236/84 - Mängelbeseitigungsklage - Stufenklage; Instandsetzungsklage; Stufenklage; Klage auf Instandsetzung; Auskunftsklage; Mängelbeseitigung - Klageantrag; Sachverständiger - Feststellung von Mängeln und deren Ursachen
    Leitsatz: Eine Instandsetzungsklage mit dem Ziel, den Vermieter zu verpflichten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Feststellung des Mangels und Auffindung der Ursachen zu beauftragen und sodann die festgestellten Mängel zu beseitigen, ist als Stufenklage zulässig.
    AG Charlottenburg
    18.07.1984
  10. 13 C 236/84 - Auskunftspflicht des Vermieters; Auskunftspflicht - des Vermieters; Mietvertrag - Auskunftspflichten; Mängel - Auskunftspflicht des Vermieters hinsichtlich ihrer Ursache
    Leitsatz: Der Vermieter ist bei Verzug mit der Beseitigung eines Mangels verpflichtet, dem Mieter über dessen Ursachen Auskunft zu erteilen. Ist der Vermieter hierzu nicht in der Lage, muß er die Feststellung durch einen Sachverständigen dulden.
    AG Charlottenburg
    18.07.1984