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  1. 3 C 276/84 - Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: § 1 Abs. 2 der Ersten Verordnung über Mieterhöhungen nach dem 12. BMG (Wohnwertzuschlag) steht im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 2 12. BMG und ist damit nichtig.
    AG Schöneberg
    28.06.1984
  2. 15 C 72/84 - Kabelfernsehen als Wohnwertverbesserung; Wohnwertverbesserungsmaßnahme; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehanschluß; Verbesserung der Mietsache
    Leitsatz: Der Einbau von Kabelfernsehen stellt nur dann eine Modernisierung dar, wenn der Mieter nicht über einen einwandfreien oder störungsfreien Fernsehempfang verfügt.
    AG Charlottenburg
    27.06.1984
  3. 13 C 257.84 - Modernisierungsverlangen nicht abtretbar; Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Modernisierungsarbeiten; Duldungsverlangen; Vermieterstellung; Abtretung, Modernisierungsverlangen, Rechtsübergang
    Leitsatz: Der Käufer eines Grundstücks mit vermieteten Wohnungen kann die Duldung von Modernisierungsarbeiten durch den Mieter erst von dem Zeitpunkt an wirksam verlangen, in dem er als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
    AG Charlottenburg
    13.06.1984
  4. 2 C 134/84 - Instandhaltungszuschuß des Mieters; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Finanzierungsbeitrag; Instandhaltungszuschuß; Zuschuß, verlorener; Verwendungszweck
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung eines Finanzierungsbeitrages gem. § 29 Abs. 1 I. BMG in Form eines verlorenen Zuschusses ist wirksam möglich. 2. Die Vereinbarung eines Instandhaltungszuschusses gem. § 29 Abs. 1 1. BMG ist nur dann wirksam, wenn der Zuschuß dem leistenden Mieter unmittelbar zugute kommt.
    AG Tiergarten
    12.06.1984
  5. 9 C 266/84 - Mieterhöhungserklärung; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; kein Wohnwertzuschlag bei ungesunden Wohnverhältnissen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung (Formanforderungen); Instandsetzungszuschlag; Wohnwertzuschlag; mangelnde Beheizbarkeit; ungesunde Wohnverhältnisse
    Leitsatz: 1.Aufgrund von § 18 Abs. 1 I. BMG ist formelle Voraussetzung für die Geltendmachung des Instandsetzungszuschlags, daß zumindest das Jahr und die Art der Arbeiten genannt werden. 2. Ist nur ein Raum einer Wohnung beheizbar, ist die Geltendmachung des Wohnwertzuschlags gem. § 5 12. BMG unzulässig, weil der Wohnraum allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht genügt. 3. Ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 12. BMG liegt vor, wenn eine 2 Zimmer-Wohnung nebst Küche und Toilette nur über einen Ofen verfügt.
    AG Wedding
    07.06.1984
  6. 16 C 521/84 B - Wohnwertzuschlag; Instandsetzungszuschlag; Abstufung/im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsnorm/für die 1. MHV zum XII. BMG; Wohnflächengruppen/als Abstufung im Sinne von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Aufwendungen/Nachweis; Einsicht/in Abrechnungsunterlagen; Endbeträge/als Nachweis von Aufwendungen; Erhöhungserklärung; Instandhaltung; Instandsetzung; Nachweis/von Aufwendungen
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, da sich § 1 Abs. 2 1. MHV nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält. Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlages ab 1. Januar 1984 ist die Angabe der Aufwendungen des Vermieters in nachprüfbarer Form (Ort der Arbeiten und Zeitpunkt der Ausführung) erforderlich.
    AG Charlottenburg
    28.05.1984
  7. 7 C 198/84 - Zugangsrecht zum Trockenboden; Gebrauchsgewährung; Trockenboden; Gemeinschaftsräume; Duldung von Erhaltungsarbeiten
    Leitsatz: Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Trockenboden zu nutzen, falls nicht außerhalb des Hauses gewaschen wird, so ist der Vermieter nicht berechtigt den Trockenboden zu sperren.
    AG Spandau
    22.05.1984
  8. 12 C 93/84 - Mietherabsetzung bei Vertragsänderung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Übernahme durch Mieter; Schönheitsreparaturen; Gesamtmietensenkung; Vertragsänderung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Grundmiete oder die Gesamtmiete zu senken ist, wenn anstelle des Vermieters der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt.
    AG Schöneberg
    18.05.1984
  9. 21 C 148/84 - Schätzung des Wärmeverbrauchs; Heizkostenabrechnung; Kostenverteilung, verbrauchsabhängige; Wärmeverbrauch; Verbrauchserfassungsgerät; Meßgerät; Schätzung
    Leitsatz: Eine Schätzung von Verbrauchseinheiten im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist unzulässig.
    AG München
    17.05.1984
  10. 8 C 135/84 - Kein Fortfall des Wertverbesserungszuschlags bei Fortfall der wertverbessernden Maßnahme; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Leistungsverminderung; Heizsystem-Umstellung; Koks-Zentralheizung; Öl-Zentralheizung; Fernwärmeanschluß; Kapitalverzinsung
    Leitsatz: Erhebt ein Vermieter einen zulässigen Wertverbesserungszuschlag für die Umstellung einer Koks-Zentralheizung auf Ölbefeuerung, so tritt dieser Zuschlag auch dann nicht in Wegfall, wenn die Ölzentralheizungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Anschluß an das Fernwärmenetz ersetzt wird.
    AG Charlottenburg
    15.05.1984