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VIII ZR 186/83 - Unerlaubte Untervermietung; Kündigungsgrund; Mietsache; vertragsmäßiger Gebrauch; vertragswidriger Gebrauch; Überlassung an Dritten; Untervermietung, unbefugte; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, außerordentliche; Abmahnung; Vermieterrecht, Beeinträchtigung; Dauerschuldverhältnis, personalbezogenesLeitsatz: Beläßt der Mieter einen Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.BGH28.11.1984
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VIII ZR 240/83 - Verjährungshemmung bei Verhandlungen; Mietsache, Veränderungen, Verschlechterungen; Ersatzansprüche (Vermieter); Verjährungsfrist; positive Vertragsverletzung; unerlaubte Handlung; Schadensersatzanspruch; unzulässige Rechtsausübung; Hemmung der Verjährung; Verhandlungen; VergleichsverhandlungenLeitsatz: Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund der Forderungen gehemmt, solange der Vermieter mit dem Mieter verhandelt und nicht der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.BGH28.11.1984
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II ZR 6/84 - Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters; Untermietverhältnis, gewerbliches; Untermieter; Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Abfindungszahlung; Herausgabe der AbfindungLeitsatz: § 281 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Bestand eines für längere Dauer begründeten Untermietverhältnisses an die Aufrechterhaltung des Hauptmietverhältnisses geknüpft ist und dieses gegen Zahlung einer Abfindung an den Untervermieter vorzeitig aufgehoben wird.BGH19.11.1984
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VIII ZR 182/83 - Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Mietvertrages; Mietvertrag; Vertrag zu Gunsten Dritter; Sicherungseigentümer; Möbeleinlagerung; Schadensersatzpflicht des VermietersLeitsatz: Der Sicherungseigentümer von Hausrat, den der Sicherungsgeber in einem zu diesem Zweck privat gemieteten Raum eingelagert hat, ist grundsätzlich in den Schutzbereich des Mietvertrages nicht einbezogen.BGH07.11.1984
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VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache; Umbau der; FormularmietvertragLeitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.BGH30.10.1984
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VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache, Umbau; FormularmietvertragLeitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.BGH30.10.1984
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VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache, Umbau der; FormularmietvertragLeitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.BGH30.10.1984
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VIII ARZ 2/84 - Überlassung des Wohnraums an Dritte; Wohngemeinschaft; Mietsache; vertragsgemäßer Gebrauch; Überlassung an Dritte; Untervermietung; Lebensgemeinschaft; ZumutbarkeitLeitsatz: Es hängt von der Darlegung der tatsächlichen Gründe im Einzelfall ab, ob der Wunsch des Mieters, im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit dritten Personen gleichen oder anderen Geschlechts eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft zu bilden, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt. Eine Berücksichtigung der Belange des Vermieters findet dabei nur unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BGB statt.BGH03.10.1984
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VIII ARZ 2/84 - Überlassung des Wohnraums an Dritte; Wohngemeinschaft; Mietsache, vertragsgemäßer Gebrauch, Überlassung an Dritte; Untervermietung; Lebensgemeinschaft; ZumutbarkeitLeitsatz: Es hängt von der Darlegung der tatsächlichen Gründe im Einzelfall ab, ob der Wunsch des Mieters, im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit dritten Personen gleichen oder anderen Geschlechts eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft zu bilden, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt. Eine Berücksichtigung der Belange des Vermieters findet dabei nur unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit im Sinne von § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BGB statt.BGH03.10.1984
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VIII ZR 337/82 - Formularmäßiges Aufrechnungsverbot in Altverträgen; Formularvertrag; Aufrechnungsverbot; Inhaltskontrolle; AufrechnungsausschlußklauselLeitsatz: Ein Aufrechnungsverbot für den Mieter, das in einem vor Inkrafttreten des AGBG abgeschlossenen Formularmietvertrag enthalten ist, ist auch heute noch wirksam, soweit es nicht unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen betrifft.BGH20.06.1984