Urteil Verjährungshemmung bei Verhandlungen
Schlagworte
Verjährungshemmung bei Verhandlungen; Mietsache, Veränderungen, Verschlechterungen; Ersatzansprüche (Vermieter); Verjährungsfrist; positive Vertragsverletzung; unerlaubte Handlung; Schadensersatzanspruch; unzulässige Rechtsausübung; Hemmung der Verjährung; Verhandlungen; Vergleichsverhandlungen
Leitsatz
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund der Forderungen gehemmt, solange der Vermieter mit dem Mieter verhandelt und nicht der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
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