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I ZB 74/15 - Nachbesserung einer Vermögensauskunft, Erstattungsforderung für Betriebs- und Heizkosten, JobCenter, SozialhilfeträgerLeitsatz: Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen.BGH03.03.2016
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VIII ZB 57/15 - Fehlender Name des erkennenden Richters im Urteilsrubrum, Ausgangskontrolle bei fristgebundener Übermittlung per TelefaxLeitsatz: Die unterbliebene Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung wird jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an ihr mitgewirkt haben, durch die Unterschriften der Richter ersetzt; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2). Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk „OK“, kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 8).BGH01.03.2016
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VIII ZB 88/15 - Berufungszulassung in UrteilsgründenLeitsatz: Eine Zulassung der Berufung muss nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein. Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [Zulassung der Revision]).BGH01.03.2016
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V ZR 131/15 - Zustellung der Anfechtungsklage „demnächst“, Gestattung des Dachgeschossausbaus, PrüfungsumfangLeitsatz: 1. Bei Beurteilung der Zustellung der Anfechtungsklage (demnächst) ist dem Anfechtungskläger zugutezuhalten, dass er den Streitwert nicht in der Klageschrift angibt, sondern eine Streitwertanfrage des Gerichts für einen angemessenen Zeitraum abwartet (BGH GE 2016, 201 = NJW 2016, 568).2. Wird Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung hinsichtlich ihrer Einheiten jede Baumaßnahme auf eigene Kosten und eigenes Risiko gestattet, welche behördlich genehmigt ist, widerspricht ein Eigentümerbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung, der während der Baumaßnahmen nachträglich von den ausbauenden Wohnungseigentümern die Herreichung aller Unterlagen zum Dachausbau zur umfassenden Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der bautechnischen Ausführungen verlangt. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.02.2016
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V ZR 250/14 - Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Stellplatzverpflichtung Sache der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen.BGH26.02.2016
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V ZR 208/14 - Bindungsfrist in Bauträgervertrag, unwirksame Klausel über Finanzierungsvorbehalt, Umsatzsteueroption des Verbrauchers macht ihn zum UnternehmerLeitsatz: a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn dem Antragenden ein (inhaltlich beschränktes) Lösungsrecht eingeräumt wird. b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel unwirksam, wonach das Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden aufschiebend bedingt ist, dass die Finanzierung gesichert ist. c) Ein Bauträgervertrag, in dem der Verbraucher zur Umsatzsteuer optiert, um eine Umsatzsteuerrückvergütung zu erlangen, ist kein Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 BGB, sondern ein Unternehmervertrag gemäß § 310 Abs. 1 BGB. In einer solchen Fallgestaltung sind hohe Anforderungen an die Erschütterung der Indizwirkung eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB zu stellen.BGH26.02.2016
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IX ZR 146/15 - Weiterleistung nach Insolvenzeröffnung keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners, Realofferte, Versorgungsleistungen, Strom, Gas, InsolvenzverfahrenLeitsatz: Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners. Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter (Fortführung von BGHZ 202, 17; BGHZ 202, 158).BGH25.02.2016
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VII ZR 156/13 - Ansichziehen kaufvertraglicher Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger, Sachmängelhaftung für „gebrauchte“ Eigentumswohnungen nach KaufvertragsrechtLeitsatz: a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB an sich ziehen und deren gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung beschließen, wenn diese Ansprüche jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit auf das gleiche Ziel gerichtet sind. b) Bei Eigentumswohnungen, die ein Bauträger ungefähr drei Jahre nach Errichtung veräußert und die zuvor vermietet waren, richtet sich die Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht.BGH25.02.2016
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VII ZR 49/15 - Unwirksame Bindung von Nachzüglern an Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch frühere ErwerberLeitsatz: Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber („Nachzügler“) an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gemäß § 309 Nr. 8 b ff. BGB unwirksam. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.BGH25.02.2016
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VII ZR 210/13 - Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine MangelhaftungLeitsatz: a) Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an. b) Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).BGH25.02.2016