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Urteil Berufungszulassung in Urteilsgründen
Schlagworte
Berufungszulassung in Urteilsgründen
Leitsatz
Eine Zulassung der Berufung muss nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein. Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [Zulassung der Revision]).
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