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Urteil Einstweilige Verfügung gegen unbekannte Hausbesetzer
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen unbekannte Hausbesetzer
Leitsatz
Ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unbekannte Hausbesetzer ist unzulässig, wenn weder deren Namen noch sonstige Individualisierungsmerkmale angegeben werden (a. A. Landgericht Kassel, NJW-RR 1991, 382). (Leitsatz der Redaktion)
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