« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (251 - 260 von 636)

  1. VIII ZR 80/13 - Preisänderungsklausel und Preiserhöhung bei Nachtstromheizung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 50; vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28).b) Erhebt der Kunde gegen Preiserhöhungen des Energieversorgers bereits innerhalb von drei Jahren nach der ersten Jahresabrechnung Widerspruch, fehlt es schon an der Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, NJW 2013, 3647 Rn. 64).c) Ein Energieversorgungsunternehmen hat auch dann Anlass, die Wirksamkeit seiner Preisänderungsklauseln zu prüfen und eine Beendigung des Vertragsverhältnisses in Betracht zu ziehen, wenn der Kunde in seinem Widerspruch nur die Unbilligkeit einer angekündigten Preiserhöhung geltend macht; auf die tatsächlichen oder von dem Energieversorger vermuteten Gründe für den Widerspruch kommt es nicht an (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - VIII ZR 14/11, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2011 - VIII ZR 224/11, juris Rn. 6). d) Für eine nach Beendigung des Energieversorgungsvertrages erhobene Klage des Kunden auf Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers fehlt jedenfalls dann das Feststellungsinteresse, wenn keine Rechnungen für die Energielieferung mehr zu erwarten sind; in diesem Fall besteht kein Interesse des Kunden mehr, sich durch die Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers eine Grundlage dafür zu schaffen, bei künftigen Forderungen des Versorgers die Zahlung (teilweise) zu verweigern (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 10; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZR 204/08, ZNER 2010, 65 Rn. 5).
    BGH
    15.01.2014
  2. XII ZR 83/13 - Schuldrechtsanpassung; Pachtverhältnis; Gartengrundstück; Verkehrswertermittlung; Sachwertverfahren; Ertragswertverfahren; Entschädigungsanspruch; Bauwerkeentschädigung; Fälligkeit
    Leitsatz: 1. Bei der Verkehrswertermittlung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist auch der Wert des Bauwerks zu berücksichtigen, soweit dem Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt. 2. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.
    BGH
    15.01.2014
  3. VIII ZR 100/13 - Zustellung an prozessfähige Partei
    Leitsatz: 1. Die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an die nicht erkennbar prozessfähige Partei setzt gleichwohl die Einspruchsfrist in Lauf. Die Erhebung der Nichtigkeitsklage setzt in einem solchen Fall die vorherige Einlegung eines Rechtsmittels nicht voraus. (Leitsatz der Redaktion) 2. Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGH, Urteile vom 25. März 1988 - V ZR 1/87, BGHZ 104, 109; vom 19. März 2008 - VIII ZR 68/07, BGHZ 176, 74 Rn. 9). 3. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den Verfahrensmangel durch ein Rechtsmittel geltend machen müssen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Partei von vornherein von einem Rechtsmittel abgesehen oder ob sie ein zunächst eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80, BGHZ 84, 24, 27).
    BGH
    15.01.2014
  4. VIII ZR 111/13 - Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag
    Leitsatz: Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.
    BGH
    15.01.2014
  5. VIII ZR 210/13 - Einschränkungslos erteilte Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht Überlassung an Touristen; Verpflichtung zur Erteilung von Postvollmacht
    Leitsatz: Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.
    BGH
    08.01.2014
  6. XII ZR 12/13 - Kurze Verjährung von Vermieteransprüchen auf Erfüllung übernommener Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung; wirksame Klageerhebung bei Vorliegen nicht aller Anspruchsvoraussetzungen
    Leitsatz: a) Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 - NJW 2010, 2652 Rn. 12). b) Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - GE 2006, 640 = NJW 2006, 1588 Rn. 9). c) Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Fristsetzung noch fehlt (im Anschluss an BGHZ 172, 42 = GE 2007, 991 = NJW 2007, 1952 Rn. 43; BGH, Urteile vom 27. Februar 2003 - VII ZR 48/01 - NJW-RR 2003, 784 und vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98 - NJW 1999, 2115).
    BGH
    08.01.2014
  7. 24 U 169/13 - Schrottimmobilie, Schadensersatzansprüche gegen finanzierende Bank, Beratungsvertrag, Verletzung von Aufklärungspflichten bei Anbahnung des Darlehensvertrages
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im Prozess erklärten Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages bei nicht verbundenem Geschäft. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    22.12.2014
  8. 10 U 62/14 - Widerruf eines Maklervertrages, Großvermieter als Verbraucher
    Leitsatz: 1. Ein im Fernabsatz abgeschlossener Maklervertrag kann von einem Verbraucher widerrufen werden.2. Ein Kieferorthopäde, dem fünf Häuser mit jeweils ca. 20 Wohnungen oder Geschäftsräumen gehören, ist als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen, da sich darauf beziehende Rechtsgeschäfte nur der Verwaltung des eigenen Vermögens dienen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    11.12.2014
  9. I-10 U 120/14 - Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung im Gewerbeverhältnis; Schornsteinfegerkosten; Abrechnungsprinzip; Beweislast bei Funkablesung; Belegeinsicht bei Großvermieter
    Leitsatz: 1. Zu den Fälligkeitsanforderungen einer Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis. 2. Zur Abrechnung der Kosten des „Kaminfegers" nach dem Abflussprinzip. 3. Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 3 HeizKV. 4. Zur Beweislast des Vermieters für die Höhe der mit dem Mieter abgerechneten Verbrauchseinheiten bei per Funk übermittelten Daten der Heizkostenverteiler. 5. Zur Frage, ob ein bundesweit tätiger Großmieter mit ca. 2.000 Verkaufsstellen sich ernsthaft auf eine Unzumutbarkeit der Einsichtnahme durch seinen „zuständigen Mitarbeiter" berufen kann.
    OLG Düsseldorf
    11.12.2014
  10. 9 U 38/14 - Anlieger muss Schäden durch Wurzeln von Straßenbäumen in Berlin dulden
    Leitsatz: 1. Wachsen Wurzeln eines Straßenbaums auf ein Anliegergrundstück und verursachen dort Schäden, ist dies vom Anlieger hinzunehmen. 2. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wegen der Sonderregelung des § 16 Abs. 3 StrG in Berlin nicht anwendbar. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    09.12.2014