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Urteil Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag


Schlagworte

Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag

Leitsätze

Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.

§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.

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