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Urteil Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag
Schlagworte
Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag
Leitsätze
Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.
§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.
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