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Urteil Schuldrechtsanpassung


Schlagworte

Schuldrechtsanpassung; Pachtverhältnis; Gartengrundstück; Verkehrswertermittlung; Sachwertverfahren; Ertragswertverfahren; Entschädigungsanspruch; Bauwerkeentschädigung; Fälligkeit

Leitsätze

1. Bei der Verkehrswertermittlung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist auch der Wert des Bauwerks zu berücksichtigen, soweit dem Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt.

2. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.

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