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Urteil Widerruf eines Maklervertrages, Großvermieter als Verbraucher
Schlagworte
Widerruf eines Maklervertrages, Großvermieter als Verbraucher
Leitsatz
1. Ein im Fernabsatz abgeschlossener Maklervertrag kann von einem Verbraucher widerrufen werden.
2. Ein Kieferorthopäde, dem fünf Häuser mit jeweils ca. 20 Wohnungen oder Geschäftsräumen gehören, ist als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen, da sich darauf beziehende Rechtsgeschäfte nur der Verwaltung des eigenen Vermögens dienen.
(Leitsätze der Redaktion)
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