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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 636)
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67 S 397/14 - Ordentliche Kündigung nach Nichtzahlung eines rechtskräftig titulierten Mieterhöhungsbetrages; Mietrückstand von unter einem Monat wegen Vermieteraufrechnung mit MieterguthabenLeitsatz: Zahlt der Mieter den rechtskräftig titulierten Mieterhöhungsbetrag längere Zeit nicht, gleicht der Vermieter jedoch kündigungsbegründende Mietrückstände mit Guthaben des Mieters aus Nebenkostenabrechnungen aus (Aufrechnung), ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen ständig unvollständiger Mietzahlung nicht möglich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.12.2014
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63 S 80/14 - Wiederholt unpünktliche Mietzahlung und erneute Pflichtverletzung nach Abmahnung, Kündigungsgrund nur bei ErheblichkeitLeitsatz: 1. Wiederholte unpünktliche Mietzahlung kann den Vermieter zur Kündigung berechtigen, wenn trotz Abmahnung der Mieter (nur einmal) unpünktlich zahlt (Anschluss an BGH, GE 2006, 508).2. Bei einem unerheblichen erneuten Pflichtverstoß ist eine Kündigung dagegen nicht gerechtfertigt. Dabei ist auch das Mietzahlungsverhalten vor und nach der Kündigung zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.11.2014
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67 S 360/14 - Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Vermietung als Ferienwohnung; unangezeigte Untervermietung; AbmahnungLeitsatz: 1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. 2. Ob eine Abmahnung i.S.d. § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.LG Berlin18.11.2014
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65 S 527/13 - Maßgeblicher Mietspiegel für Mieterhöhungsverlangen; Stichtag; Berechnung des EnergieverbrauchskennwertsLeitsatz: 1. Für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens geltenden Mietspiegel auch dann abzustellen, wenn das Zustimmungsverlangen nach dem für dessen Erstellung festgelegten Stichtag, aber vor dessen Inkrafttreten zugegangen ist. 2. Für die Berechnung des Energieverbrauchskennwerts sind die aktuellen Werte zugrunde zu legen, wenn die aufgrund eines älteren Energieausweises aufgestellten Behauptungen des Vermieters dazu erheblich bestritten worden sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.11.2014
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6 S 154/14 - Wirkung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigung; Ausgleich der Mietschulden nach ordentlicher Kündigung; ZahlungsverzugLeitsatz: Der Vermieter kann sich in der Regel nicht auf die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung berufen, wenn der Wohnraummieter alle aktuellen Zahlungsrückstände spätestens binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage ausgeglichen hat oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet hat und keine sonstigen erheblichen Gründe gegen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen. (Leitsatz der Redaktion)LG Bonn06.11.2014
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65 T 220/14 - Modernisierung; Durchsetzung von Duldungsansprüchen mittels einstweiliger VerfügungLeitsatz: Der Vermieter darf grundsätzlich seinen Anspruch gegen den Mieter auf Duldung von Modernisierungsarbeiten nicht im Eilverfahren durch einstweilige Verfügung durchsetzen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.10.2014
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63 S 203/14 - Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung; GerüstentfernungLeitsatz: Zwar ist der Besitzschutz nicht ausschließlich auf Arbeiten in den Wohnräumen des Mieters beschränkt, sondern bezieht sich grundsätzlich auf alle Maßnahmen, die den Mietgebrauch beeinträchtigen. Als Störung i. S. d. § 854 BGB sind jedoch nur erhebliche Beeinträchtigungen, insbesondere i. S. solcher des § 906 BGB anzusehen. Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast der Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung bei dem Störer/Vermieter. Liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen vor, verbleibt es bei mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, die nicht durch einstweilige Verfügung zu sichern sind, weil sie in ihrer Durchsetzung weder gefährdet noch erschwert sind (Bestätigung von LG Berlin in GE 2013, 487). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.10.2014
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63 S 166/14 - Kündigung wegen nächtlicher Ruhestörung; Abmahnung; Angabe des Kündigungsgrundes in der KündigungserklärungLeitsatz: 1. Die der fristlosen Kündigung vorausgehende Abmahnung muss die missbilligten Störungen so greifbar beschreiben, dass für den Mieter nachvollziehbar ist, welches Verhalten der Vermieter als vertragswidrig ansieht; der pauschale Hinweis auf Störungen der Nachtruhe reicht dazu nicht aus. 2. In der nachfolgenden Kündigungserklärung muss das vertragswidrige Verhalten nach der Abmahnung nach Art, Ort und Zeit hinreichend beschrieben werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin17.10.2014
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67 S 257/14 - Genossenschaft als gewerbliche ZwischenvermieterinLeitsatz: 1. Eine gewerbliche Zwischenvermietung liegt auch dann vor, wenn die eingetragene Genossenschaft entsprechend ihrer Satzung ihre Mitglieder mit Wohnraum versorgen soll und dabei die Wohnungen zwar zu einer niedrigeren als der ortsüblichen Miete vermietet, das von ihr zu zahlende Nutzungsentgelt aber deutlich überschritten wird. 2. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages mit der Zwischenvermieterin, dessen Schwergewicht auf der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung liegt, tritt der Vermieter in die Mietverhältnisse mit den Endmietern (Dritten) ein. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin02.10.2014
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67 S 207/14 - Verwertungskündigung zur Gewinnerzielung und Gewinnoptimierung unbegründetLeitsatz: Eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB bei einem ausschließlich oder vornehmlich auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden Verwertungsinteresse des Vermieters ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.09.2014