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Urteil Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Vermietung als Ferienwohnung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Vermietung als Ferienwohnung; unangezeigte Untervermietung; Abmahnung

Leitsätze

1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

2. Ob eine Abmahnung i.S.d. § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.

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