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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Durchsetzung von Duldungsansprüchen mittels einstweiliger Verfügung
Leitsatz
Der Vermieter darf grundsätzlich seinen Anspruch gegen den Mieter auf Duldung von Modernisierungsarbeiten nicht im Eilverfahren durch einstweilige Verfügung durchsetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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