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Urteil Verwertungskündigung zur Gewinnerzielung und Gewinnoptimierung unbegründet
Schlagworte
Verwertungskündigung zur Gewinnerzielung und Gewinnoptimierung unbegründet
Leitsatz
Eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB bei einem ausschließlich oder vornehmlich auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden Verwertungsinteresse des Vermieters ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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