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Urteil Ordentliche Kündigung nach Nichtzahlung eines rechtskräftig titulierten Mieterhöhungsbetrages
Schlagworte
Ordentliche Kündigung nach Nichtzahlung eines rechtskräftig titulierten Mieterhöhungsbetrages; Mietrückstand von unter einem Monat wegen Vermieteraufrechnung mit Mieterguthaben
Leitsatz
Zahlt der Mieter den rechtskräftig titulierten Mieterhöhungsbetrag längere Zeit nicht, gleicht der Vermieter jedoch kündigungsbegründende Mietrückstände mit Guthaben des Mieters aus Nebenkostenabrechnungen aus (Aufrechnung), ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen ständig unvollständiger Mietzahlung nicht möglich.
(Leitsatz der Redaktion)
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