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Urteil Kündigung wegen nächtlicher Ruhestörung
Schlagworte
Kündigung wegen nächtlicher Ruhestörung; Abmahnung; Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung
Leitsätze
1. Die der fristlosen Kündigung vorausgehende Abmahnung muss die missbilligten Störungen so greifbar beschreiben, dass für den Mieter nachvollziehbar ist, welches Verhalten der Vermieter als vertragswidrig ansieht; der pauschale Hinweis auf Störungen der Nachtruhe reicht dazu nicht aus.
2. In der nachfolgenden Kündigungserklärung muss das vertragswidrige Verhalten nach der Abmahnung nach Art, Ort und Zeit hinreichend beschrieben werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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