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Urteil Sachmangelhaftung trotz Ausschlusses von Beschaffenheitsmängeln bei altlastenverdächtiger früherer Nutzung
Schlagworte
Sachmangelhaftung trotz Ausschlusses von Beschaffenheitsmängeln bei altlastenverdächtiger früherer Nutzung
Leitsatz
Begründet die frühere Nutzung des verkauften Grundstücks die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen, weist es unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel nicht die übliche Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf.
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