Urteil Schadensberechnung bei notleidenden und wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigten Krediten, Vorfälligkeitsentschädigung
Schlagworte
Schadensberechnung bei notleidenden und wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigten Krediten, Vorfälligkeitsentschädigung
Leitsatz
§ 497 Abs. 1 BGB (hier in der bis zum 31. Juli 2002 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus (Bestätigung von Senatsurteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 19).
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