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Suchergebnis Urteilssuche (7071 - 7080 von 8024)

  1. BReg. 2 Z 82/87 - Wohnungseigentum; Verwalterenlastung als Billigung der Jahresabrechnung
    Leitsatz: 1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zugleich die Billigung der Jahresabrechnung; dies gilt jedenfalls dann, wenn vor der Beschlußfassung nur die Jahresabrechnung erläutert und erörtert wurde. 2. Entlastung des Verwalters und Billigung der Jahresabrechnung sind, auch wenn einheitlich darüber abgestimmt wird, rechtlich zwei Beschlüsse mit verschiedenen Gegenständen. Anfechtung und Ungültigerklärung können auf einen dieser Beschlüsse beschränkt werden. 3. Ist die Jahresabrechnung durch Eigentümerbeschluß gebilligt worden, so kann die Entlastung dem Verwalter nicht mit der Begründung verweigert wer-den, daß die Abrechnung nicht den formellen Anforderungen an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit entspreche.
    BayObLG
    07.07.1988
  2. BReg. 2 Z 157/87 - Wohnungseigentum; Freistellung von Heizkosten; Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Selbst wenn ein Wohnungseigentümer nachweislich die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann er nicht verlangen, daß er von den "verbrauchsabhängigen" Kosten des Heizbetriebs gemäß den bei ihm abgelesenen Verdunstungswerten völlig freigestellt wird. 2. Ein Wohnungseigentümer, der die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann nach § 242 BGB allenfalls verlangen, so gestellt zu werden wie derjenige Eigen tümer einer Wohnung gleicher Größe, bei dem die niedrigsten Verbrauchswerte festgestellt wurden.
    BayObLG
    07.04.1988
  3. RE-Miet 2/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung bei Tod des Mieters; Erledigung durch Beweisaufnahme
    Leitsatz: Die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage kann nicht mit der Begründung verneint werden, diese könne sich möglicherweise durch eine Beweisaufnahme erledigen.
    BayObLG
    04.12.1984
  4. 6 RE-Miet 5/82 - Rechtsentscheidvorlage; Betriebskostennachforderung; preisgebundener Wohnraum
    Leitsatz: Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist der Vermieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung, die den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes und der Naubaumietenverordnung unterliegt, mit seinem Anspruch auf Zahlung des durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Betrages der nach § 20 der Neubaumietenverordnung umlegungsfähigen Betriebskosten ausgeschlossen, wenn er ihn nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums geltend macht?
    Schleswig-Holsteinisches OLG
    14.11.1983
  5. Re Miet 1/82 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigungsvoraussetzungen
    Leitsatz: 1. Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein kann, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. 2. Verallgemeinernde Regeln können dafür nicht durch Rechtsentscheid aufgestellt werden; daher hängt es auch allein von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift an der Straßenfassade des Anwesens durch den Mieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    25.02.1983
  6. 4 U 215/81 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Modernisierungserhöhung; Instandsetzungskostenabzug
    Leitsatz: Zur Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen (Ablehnung eines Rechtsentscheides).
    HansOLG Hamburg
    03.05.1982
  7. 8 W RE Miet 1397/81 - Kündigung von Einliegerwohnraum
    Leitsatz: Das Recht des Vermieters, ein Mietverhältnis über Wohnraum innerhalb der von ihm selbst bewohnten Wohnung auf Grund des § 564 b Abs. 4 Satz 3 BGB zu kündigen, ist auch dann gegeben, wenn die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt.
    Kammergericht
    21.04.1981
  8. 8 WRE Miet 4154/80 - Klage vor Ablauf der Überlegungsfrist
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) gegen den Mieter Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhoben, nachdem der Mieter die Zustimmung endgültig und bestimmt abgelehnt hat, so ist die Klage nicht deswegen unzulässig, weil die Überlegungsfrist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen war. 2. Die vor Ablauf der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG erhobene Zustimmungsklage wird zulässig, wenn die Frist zur Zeit des (letzten) Verhandlungstermins abgelaufen war.
    KG Berlin
    12.01.1981
  9. 1 BvR 242/91 - Zustandshaftung des Eigentümers; Altlastensanierung
    Leitsatz: Zu den aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten.
    BVerfG
    16.02.2000
  10. 1 BvL 7/91 - Unverhältnismäßige Beschränkung durch Denkmalschutz
    Leitsatz: 1. Denkmalschutzrechtliche Regelungen, die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sie unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers nicht ausschließen und keinerlei Vorkehrungen zur Vermeidung derartiger Eigentumsbeschränkungen enthalten. 2. Ausgleichsregelungen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen, sind unzulänglich, wenn sie sich darauf beschränken, dem Betroffenen einen Entschädigungsanspruch in Geld zuzubilligen. Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt, daß in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten. 3. Wie der Gesetzgeber auf normativer Ebene mit der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch Voraussetzungen, Art und Umfang des Ausgleichs sonst unverhältnismäßiger Belastungen zu regeln hat, muß die Verwaltung bei der Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung zugleich über den gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach entscheiden. Die Voraussetzungen dafür muß der Gesetzgeber schaffen. 4. § 13 Abs. 1 Satz 2 des rheinland pfälzischen Denkmalschutz- und pflegegesetzes ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar.
    BVerfG
    02.03.1999