Urteil Rechtliches Gehör
Schlagworte
Rechtliches Gehör; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Berechtigung nach rechtsgeschäftlicher Veräußerung des betroffenen Vermögenswertes; Übergabebescheid; Schriftsatznachlass
Leitsätze
1. Jede Fremdnutzung einer Liegenschaft steht der Annahme ihrer ausschließlichen Bahnnotwendigkeit entgegen.
2. Sollen mit einem Übergabebescheid Liegenschaften übertragen werden, gehen diese mit seiner Vollziehbarkeit auf die Deutsche Bahn über.
3. Auch bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb durch die Person, die gleichzeitig den Vermögenszuordnungsanspruch verfolgt, besteht weiter ein Interesse an der Durchsetzung ihrer vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung.
4. Die Widmung zu Bahnbetriebszwecken ist nicht mehr als ein Indiz für die Bahnnotwendigkeit des gewidmeten Gegenstandes.
(Leitsätze der Redaktion)
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