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9 W 139-142/13 - Nichtabhilfeverfahren, NotarkostensachenLeitsatz: 1. Weist das Nichtabhilfeverfahren gemäß § 68 Abs. 1 FamFG (hier im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen) schwere Mängel auf, beispielsweise grobe Verfahrensmängel wie die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Beschwerdevorbringens, so kann das Beschwerdegericht die Sache - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfeentscheidung an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben. 2. Mit der Beschwerde vorgebrachte neue Tatsachen und Beweismittel sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 65 Abs. 3 FamFG stets auch dann bereits im Abhilfeverfahren zu berücksichtigen, wenn dem Notar im Verfahren erster Instanz erfolglos aufgegeben wurde, zu einem entscheidungserheblichen Umstand unter Beweisantritt vorzutragen. 3. Eine zur Entscheidung notwendige, umfangreiche oder aufwändige Beweiserhebung im Sinne von § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG kann bereits vorliegen, wenn der Geschäftsführer der Antragstellerin, eine weitere Person sowie der Notar persönlich zu hören sind.KG28.11.2014
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3 U 32/12 - Baulichkeiten auf fremdem Grundstück; Grenzen der Duldungspflicht und der Rechtskraft früherer Entscheidungen; Überbau; Beseitigungsanspruch; Terrasse auf NachbargrundstückLeitsatz: 1. Die im Vorprozess lediglich als Vorfrage beantwortete Frage, die auch im Nachfolgeprozess nur eine Vorfrage darstellt, nimmt regelmäßig nicht an der Bindungswirkung teil. 2. Keine Duldungspflicht aus § 912 Abs. 1 BGB besteht, wenn es an einem nachträglichen Überbau im Sinne dieser Vorschrift fehlt. Entscheidend ist, ob sich eine Beseitigung des „Überbaues" nicht auf diesen beschränken lässt, sondern die Gebäudeeinheit beeinträchtigt und auf diese Weise zwangsläufig zu einem Wertverlust der innerhalb der Grundstücksgrenzen befindlichen Gebäudeteile führt.OLG Rostock28.12.2013
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13 UF 209/12 - Wohnungszuweisung; Ehewohnung; ScheidungLeitsatz: Durch übereinstimmende Mitteilung an den Vermieter kann eine Wohnungsüberlassung nur dann herbeigeführt werden, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht. (Leitsatz der Redaktion)KG05.02.2013
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8 U 87/11 - Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Formularvertrag; lose Dachsteine; permanenter Mietmangel; gefahrbringender ZustandLeitsatz: Eine Regelung im Formularmietvertrag, wonach die Rückforderung gezahlter Miete trotz Mängeln durch ein Minderungsverbot ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Ein - lediglich - gefahrbringender Zustand kann dann einen gegenwärtigen Mangel darstellen, wenn eine aktuelle konkrete Gefahr eingetreten ist. (Leitsätze der Redaktion)KG17.09.2012
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14 Wx 30/11 - Veräußerungszustimmung bei MiterbenLeitsatz: Die Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen unterliegt nicht dem von den Wohnungseigentümern für den Fall der „Veräußerung" vereinbarten Erfordernis der Zustimmung des Verwalters.OLG Karlsruhe25.06.2012
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I-10 U 156/10 - Verwirkung des Zahlungsanspruchs auf rückständige Miete; vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution als Verzicht des Vermieters auf weitergehende Ansprüche; ErlassvertragLeitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob in der vorbehaltlosen Kautionsrückzahlung ein Verzicht des Vermieters auf weitergehende Forderungen liegt oder ob hierin ggf. das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages zu sehen ist, ist große Zurückhaltung geboten. 2. Zur Frage der Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete.OLG Düsseldorf17.03.2011
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7 U 120/08 - Keine Minderung des Werklohns bei geringfügigen Mängeln; Bemessung der Minderung nach Beseitigungskosten einschließlich Mehrwertsteuer; unzulässige Feststellungsklage bei vermuteten Schäden; Mängel am Bodenbelag; Vorsteuerabzugsberechtigung; unzureichende Wärmedämmung; hohe Heizkosten; Schadensfeststellung in der Zukunft; Ebenheitsabweichung des Bodens; Mehrwertsteuer; DachgeschossausbauLeitsatz: 1. Geringfügige, kaum wahrnehmbare Mängel am Bodenbelag eines Wohnhauses rechtfertigen keine Minderung des Werklohns. 2. Wird die Minderung nach dem Geldbetrag berechnet, der aufzuwenden ist, um den Mangel zu beseitigen, ist die zu zahlende Vergütung der Schätzung zugrunde zu legen, die die Mehrwertsteuer jedenfalls dann umfasst, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. 3. Lässt sich der Schaden an einem Bauwerk (hier: hohe Heizkosten infolge einer unzureichenden Wärmedämmung) nicht sofort ermitteln, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nur dann, wenn mit einer Schadensfeststellung in der Zukunft gerechnet werden kann.KG15.09.2009
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I-10 WF 18/08 - Vergütungsforderung, Vergütungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anspruch gegen StaatskasseLeitsatz: 1. Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch eine Vergütungsforderung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse wirksam abgetreten werden. 2. Bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetretenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse sind die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten.OLG Düsseldorf21.08.2008
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12 U 40/07 - Schätzung von Wasserkosten bei nicht geeichten Wasserzählern; Instandhaltungs- und Eichpflicht des Mieters bei selbsteingebautem Wasserzähler; Kenntnis des Vermieters von abgelaufener EichfristLeitsatz: 1. Hat der Mieter einen Wasserzähler selbst eingebaut, ist er für die Instandhaltung und damit auch die Eichung verantwortlich. 2. Ist die Eichfrist abgelaufen, kann der Verbrauch nach den unstreitigen Verbrauchsdaten der Vergangenheit geschätzt werden. 3. Das gilt nicht, wenn dem Vermieter der Ablauf der Eichfrist längst bekannt ist und er untätig bleibt. (Leitsätze der Redaktion)KG21.02.2008
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14 U 43/06 - Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; vom Nachbarn hinzunehmende Beeinträchtigungen; nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; kein Aufwendungsersatz des Nachbarn für Anzeigen von Verkehrsverstößen der Anlieferer; Beeinträchtigungen durch Licht vom Nachbargrundstück; Pflegeheim; Nachbarschutz; Immissionen; StörungenLeitsatz: 1. Im nachbarlichen Zusammenleben mit Pflegebedürftigen ist ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern. Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. 2. Der Betreiber eines Pflegeheims hat als mittelbarer Störer zur Verhinderung von durch Anlieferverkehr ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten von Lieferwagen mit laufendem Motor) die ihm billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Das Maß des ihm Zumutbaren ergibt sich aus einer Gewichtung der von den Lieferanten verursachten Beeinträchtigungen der Nachbarn einerseits und der zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen andererseits. 3. Einem sich nachts durch eine auf dem Gelände eines Pflegeheims vorhandene Lichtquelle gestört fühlenden Nachbarn ist zuzumuten, der Störung durch Schließen vorhandener Klappläden selbst abzuhelfen. 4. Die Notwendigkeit, sich vor unerwünschten Einblicken durch die Verwendung durch Sichtschutz zu schützen, stellt keine unzumutbare Beschränkung der Nutzung von in innerstädtischen Gebieten mit geschlossener Bebauung gelegenen Gebäuden und Gärten dar und rechtfertigt keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. 5. Einem Rechtsanwalt, der Verkehrsordnungsverstöße von Anlieferern eines benachbarten Pflegeheims zur Anzeige bringt, stehen hierfür gegen den Heimbetreiber keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.OLG Karlsruhe30.03.2007