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VIII ZR 215/03 - Wirksamkeit einer Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen; Wirksamkeit einer QuotenklauselLeitsatz: Die formularmäßige Abwälzung der nach dem Gesetz obliegenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich unbedenklich und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes zu zahlen hat, ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsfristen ausrichtet und dem Mieter nicht untersagt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch nachzukommen, daß er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit ausführt (im Anschluß an Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88 = GE 1988, 881). (Leitsatz der Redaktion)BGH06.10.2004
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V ZB 12/03 - Verhandlungsgebühr in WohnungseigentumssachenLeitsatz: Wird in einer der Tatsacheninstanzen einer Wohnungseigentumssache ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung abgesehen, so erhält ein Rechtsanwalt trotzdem nach § 35 BRAGO die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung.BGH24.07.2003
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IXa ZB 72/03 - Vollständiges Rubrum für einstweilige VerfügungLeitsatz: Bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, muß die Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein. Wird in der Urschrift auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten verwiesen, ist der Beschluß zwar fehlerhaft zustande gekommen, aber gleichwohl wirksam, so daß aus ihm vollstreckt werden kann.BGH27.06.2003
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IX a ZB 56/03 - Öffentliche Zustellung für PfändungsbeschlußLeitsatz: Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts.BGH14.02.2003
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V ZR 229/02 - Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im GrundbuchLeitsatz: Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.BGH31.01.2003
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VIII ZR 244/02 - Auswahl eines Nachmieters; ErsatzmieterLeitsatz: Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.BGH22.01.2003
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III ZR 269/01 - Amtshaftung, - bei arglistiger TäuschungLeitsatz: Zum amtshaftungsrechtlichen Schutz des Vertrauens in eine rechtswidrige Baugenehmigung, bei deren Erwirkung der Bauherr den - objektiv erfolglosen - Versuch einer arglistigen Täuschung begangen hat.BGH16.01.2003
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XI ZR 90/02 - Rechtskraft, - bei klageabweisendem VersäumnisurteilLeitsatz: Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kl. kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z. B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338). Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Klageabweisung auf einem Versäumnisurteil des Berufungsgerichts beruht, mit dem die Berufung des Kl. gegen ein kontradiktorisches klageabweisendes Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen wurde.BGH17.12.2002
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X ZB 27/02 - Prozeßgebühr bei RevisionsrücknahmeLeitsatz: Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.BGH17.12.2002
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III ZR 13/02 - Prozeßvergleich, - in BaulandsachenLeitsatz: a) Für die gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, kommt sowohl eine Einigung in der Form des § 110 Abs. 2 BauGB als auch ein Vergleich nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung in Betracht. b) Zur Wahl der Form des Prozeßvergleichs in einem solchen Fall.BGH31.10.2002