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Suchergebnis Urteilssuche (6351 - 6360 von 7973)

  1. V ZR 293/01 - Altenteil, Berufsausübung und -
    Leitsatz: a) Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen. b) Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.
    BGH
    25.10.2002
  2. XI ZR 151/99 - Widerruf, - des Kreditvertrags- und Grundstücksgeschäfts
    Leitsatz: Die richtlinienkonforme einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG führt zwar zur Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen, deren Zustandekommen auf einer Haustürsituation i. S. v. § 1 HWiG beruht, grundsätzlich nicht jedoch dazu, daß der Widerruf des Kreditvertrags die Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts berührt (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. April 2002, WM 2002, 1181).
    BGH
    10.09.2002
  3. IX ZR 326/99 - Vollstreckung aus früheren Urteilen auch nach Änderung der Rechtsprechung
    Leitsatz: a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen. b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.
    BGH
    11.07.2002
  4. V ZR 75/02 - Verfahrensmangel, wesentlicher - als Revisionsgrund
    Leitsatz: a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht. b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.
    BGH
    04.07.2002
  5. V ZR 220/00 - Befriedigungsrecht, - des Eigentümers und Treuhandauftrag des Notars; Treuhandauftrag, Grenzen für - des Notars
    Leitsatz: Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.
    BGH
    12.10.2001
  6. XII ZR 273/98 - Vereinbarung von asymmetrischen Kündigungsfristen wirksam
    Leitsatz: Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen Sonderkündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.
    BGH
    30.05.2001
  7. V ZB 49/00 - Arestvollziehung, Frist zur - gewahrt durch Eingang des Eintragungsantrags; Sicherungshypothek, Vollziehungsfrist durch Antragseingang für -
    Leitsatz: a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsge richts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her. b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.
    BGH
    01.02.2001
  8. BLw 11/00 - Abfindungsergänzung, - bei Belastung mit Grundpfandrechten, Höhe des Anspruchs auf -
    Leitsatz: a) Die Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten außerhalb einer ordnungsge mäßen Bewirtschaftung des Hofes kann einen Abfindungsergänzungsanspruch nach § 13 HöfeO zur Folge haben. b) Nachabfindungspflichtig ist nicht der Nominalbetrag des Grundpfandrechts oder der Betrag des gesicherten Darlehens, sondern der Gewinn, den der Hofeigentümer durch die landwirtschaftsfremden Zwecken dienende Belastung des Hofes erwirt schaftet.
    BGH
    22.11.2000
  9. V ZB 14/00 - Keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer für Löschungsbewilligung eines Sondernutzungsrechts erforderlich
    Leitsatz: a) Betroffen von einer Eintragung in das Grundbuch ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann. b) Von der Löschung eines Sondernutzungsrechts in dem Wohnungsgrundbuch ist nur der begünstigte Eigentümer betroffen. c) Die Löschung bedarf auch sachenrechtlich nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. d) Ein Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich nicht durch einseitigen Verzicht, sondern nur im Wege einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 1 WEG aufgehoben werden.
    BGH
    13.09.2000
  10. X ZR 177/97 - Schenkung, bindende - trotz anfänglichem Unvermögen; Schenkung, stillschweigender Ausschluß der Garantiehaftung bei -
    Leitsatz: a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus. b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.
    BGH
    23.03.2000