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2.5 C 182/07 - Fälligkeit von Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse; Einsichtsrecht des Mieters am Belegenheitsort des MietobjektsLeitsatz: 1. Der erhöhte Betriebskostenvorschuss ist erstmals mit Beginn des auf die Erklärung des Vermieters folgenden übernächsten Monats fällig. 2. Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht auch an den erhöhten Vorauszahlungen, wenn der Vermieter auf seine Einwendungen hin ihm die begehrte Einsicht in die Abrechnungsunterlagen der der Erhöhung zugrunde liegenden Betriebskostenabrechnung am Belegenheitsort des weit von dem Sitz des Vermieters entfernten Mietobjekts nicht gewährt. (Leitsätze der Redaktion)AG Frankfurt/Oder01.08.2007
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44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; WertverbesserungLeitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.AG Cottbus21.03.1996
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15 C 384/94 - Wohnungsbaugenossenschaft; Meinungsfreiheit; Ausschluss eines MitgliedsLeitsatz: Ein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft kann wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um eine bloße Schmähkritik handelt.AG Charlottenburg25.01.1995
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16 C 111/87 - Eigenbedarfskündigung; Eigenbedarf/Abgrenzung zu bloßem Vermietungswunsch; Eigenbedarf/Eigentumsgarantie des Art. 14 GGLeitsatz: 1. Der bloße Wunsch des Vermieters, sich oder andere in § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 genannte Personen mit Wohnraum zu versorgen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus. 2. Aufgabe des § 564 b BGB ist es vielmehr, "den vertragstreuen Mieter vor willkürlichen Kündigungen und damit dem Verlust seiner Wohnung zu schützen." 3. Auch durch Art. 14 GG ist eine abweichende Ansicht nicht gerechtfertigt.AG Schöneberg21.04.1987
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BVerwG 3 B 59.16 - Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener SpitzeltätigkeitLeitsatz: 1. Für die Frage, ob das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) die Freiwilligkeit einer Spitzeltätigkeit ausschließt, kommt es darauf an, welchen Druck die jeweiligen Organe der DDR konkret ausgeübt haben und wie weit die subjektive Widerstandsfähigkeit infolge der PTBS im Einzelfall gemindert war. Ob zur Aufklärung ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache damit dargelegt werden kann, eine ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse überdacht werden (hier betreffend die Rechtsprechung zum Lauf der Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).BVerwG10.01.2018
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BVerwG 3 B 88.12 - Zuordnung von Preußenvermögen; Preußeneinigung; Drittbegünstigung; Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen; RechtswirklichkeitLeitsatz: Bei an einen Eigentumswechsel (hier: Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen) anknüpfenden vermögensrechtlichen Ansprüchen und damit sowohl für die Beantwortung der Frage, wann sich der frühere Eigentümer als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten durfte, wie für die, wann ein Erwerber eine unangreifbare Eigentumsposition erlangt hatte, ist maßgebend, wie die einschlägigen Rechtsnormen in der seinerzeitigen Rechtswirklichkeit gehandhabt wurden. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG18.01.2013
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BVerwG 3 B 22.12 - Rehabilitierungsanspruch; rechtliches Interesse nach dem Tod des unmittelbar Betroffenen; Bodenreformeigentum; Besitzwechsel; Bewirtschaftungspflicht; NeubauerLeitsatz: Ein rechtliches Interesse an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen ist nach dessen Tod nur bei denkbar eigenen Folgeansprüchen des Antragstellers zu bejahen. Die Entziehung des auf den Neubauern im Wege des Besitzwechsels übergegangenen Bodenreformeigentums war wegen des Verstoßes gegen die Bewirtschaftungspflicht unabhängig davon zulässig, warum das Bodenreformeigentum nicht bewirtschaftet wurde. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG08.11.2012
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BVerwG 3 B 36.11 - Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts nach Ablauf der Zweijahresfrist; öffentliches Interesse; Einschränkung der ErmessensdirektiveLeitsatz: 1. Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Vermögenszuordnungsrecht. 2. Zu den bei der Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen kann auch das Bedürfnis der Korrektur eines durch unrichtige Angaben erwirkten Zuordnungsbescheides gehören, die sich auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für die Rücknahme durchsetzen können. 3. Auch dem Schutzbedürfnis privatisierter Treuhandunternehmen kann durch eine derartige Korrektur Rechnung getragen werden. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG17.08.2011
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BVerwG 3 B 8.11 - Erlösauskehranspruch; Ersatzgrundstück; Wertausgleich; Erhaltungskosten des Verfügungsbefugten; Aufrechenbarkeit gegenüber ErlösauskehranspruchLeitsatz: 1. Die als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG angebotenen Grundstücke müssen nach ihrer Funktion und den wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen. Dazu ist Gesamtwürdigung der Umstände wie Größe, Zuschnitt, Lage, Bebauung und sonstige Ausstattung sowie Nutzbarkeit erforderlich. 2. Die Frage, ob eine Wertgleichheit durch den finanziellen Ausgleich von Wertdifferenzen hergestellt werden kann, stellt sich erst dann, wenn die Vergleichbarkeit - auch unter Wertgesichtspunkten - zuvor bejaht worden ist. 3. Die Verwertungsmöglichkeit des Ersatzgrundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsrecht ist nicht per se ungeachtet der übrigen Umstände generell ausschlaggebend. 4. Kosten der laufenden Verwaltung, die dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten nach dem 9. April 1991 bis zur Veräußerung entstanden sind, können nur nach den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses geltend gemacht werden mit der Folge, dass kein Anspruch auf Erstattung der gewöhnlichen Erhaltungskosten besteht, wenn dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, und auch sonstige Aufwendungen nur mit einem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen verrechnet werden können. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG24.05.2011
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BVerwG 8 B 42.10 - Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; AufklärungsrügeLeitsatz: 1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. 2. Die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG09.08.2010
