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Urteil Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht


Schlagworte

Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts nach Ablauf der Zweijahresfrist; öffentliches Interesse; Einschränkung der Ermessensdirektive

Leitsätze

1. Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Vermögenszuordnungsrecht.

2. Zu den bei der Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen kann auch das Bedürfnis der Korrektur eines durch unrichtige Angaben erwirkten Zuordnungsbescheides gehören, die sich auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für die Rücknahme durchsetzen können.

3. Auch dem Schutzbedürfnis privatisierter Treuhandunternehmen kann durch eine derartige Korrektur Rechnung getragen werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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