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Urteil Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit


Schlagworte

Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit

Leitsätze

1. Für die Frage, ob das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) die Freiwilligkeit einer Spitzeltätigkeit ausschließt, kommt es darauf an, welchen Druck die jeweiligen Organe der DDR konkret ausgeübt haben und wie weit die subjektive Widerstandsfähigkeit infolge der PTBS im Einzelfall gemindert war. Ob zur Aufklärung ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache damit dargelegt werden kann, eine ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse überdacht werden (hier betreffend die Rechtsprechung zum Lauf der Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).


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