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Suchergebnis Urteilssuche (5501 - 5510 von 8080)

  1. V ZB 93/13 - Sofortige Beschwerde, Veranlassung zur Klage
    Leitsatz: Die sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO ist auch statthaft, wenn eine Verurteilung aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug- Vorbehalt erfolgt. Der Kläger hat in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält und dieser Anspruch besteht; der Schuldner muss seine Leistungsbereitschaft nicht ausdrücklich für den Fall zusagen, dass der Gegenanspruch erfüllt wird.
    BGH
    22.10.2015
  2. VIII ZB 81/10 - Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzungsfrist, Fristverlängerung
    Leitsatz: Ist der Prozessbevollmächtigte einer Partei erkrankungsbedingt an der Einhaltung der bereits um einen Monat verlängerten Berufungsbegründungsfrist gehindert, ist für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1, 2 ZPO der Wegfall der Erkrankung und nicht der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Gegenseite ihre Zustimmung zu einer erneuten Fristverlängerung verweigert (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742, und vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037).
    BGH
    05.04.2011
  3. XII ZB 152/09 - Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
    Leitsatz: Dem Bekl. ist Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme zu bewilligen, wenn Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung bereits zuvor erfolgt waren und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.
    BGH
    18.11.2009
  4. IX ZR 149/08 - Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Ermächtigung zur Einziehung rückständiger Mieten; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Herausgabe unberechtigt vereinnahmter Mieten; Prozess gegen Dritte
    Leitsatz: Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.
    BGH
    24.09.2009
  5. XI ZR 230/08 - Güteantrag, Gütestelle
    Leitsatz: a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe „demnächst“ im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB veranlasst worden ist, kann auf die zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden. b) Verzögerungen bei der Bekanntgabe des Güteantrags, die auf einer Arbeitsüberlastung der Gütestelle beruhen, sind dem Antragsteller grundsätzlich nicht zuzurechnen.
    BGH
    22.09.2009
  6. V ZB 17/06 - Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; Sendemast; Mobilfunkantennen; Mehrfachanlage; gemeinschaftliches Gebäude; Gemeinschaftseigentum; Verbandsvermögen; Teilrechtsfähigkeit; Dienstbarkeit; Gemeinschaftsgrundstück
    Leitsatz: Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.
    BGH
    30.03.2006
  7. V ZB 17/06 - Befugnisse des Wohnungseigentümers, Funkfeststation auf dem Dach
    Leitsatz: Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.
    BGH
    30.03.2006
  8. VIII ZR 110/04 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Heranziehung der Orientierungshilfe des qualifizierten Mietspiegels möglich
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens, wenn zur Einordnung der Wohnung in die Mietspiegelspannen eines qualifizierten Mietspiegels eine Orientierungshilfe als Schätzgrundlage zur Verfügung steht.
    BGH
    20.04.2005
  9. V ZB 59/03 - Kosten der Säumnis trotz Rücknahme
    Leitsatz: Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.
    BGH
    13.05.2004
  10. V ZR 107/03 - vollmachtlose Vertretung für mehrere Vertretenen; Verspätung von Angriffsmitteln nach Zurückverweisung
    Leitsatz: BGB § 177 Abs. 2 Satz 1 Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken. ZPO (2002) § 531 Abs. 2 Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.
    BGH
    02.04.2004