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Suchergebnis Urteilssuche (5541 - 5550 von 7938)
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67 S 365/12 - Betriebskostenumlage; Wachschutzkosten; Kosten des Sicherheitsdienstes; Wartungs- und Prüfungskosten für Trockensteigeleitung; Heizkostenkürzung bei EinrohrheizungLeitsatz: 1. Der Wohnraummieter ist zu einer Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils der Kosten für eine Einrohrheizung jedenfalls dann nicht berechtigt, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung auch bei einer Absenkung der Heiztemperaturen ohne Berücksichtigung der von den Ringleitungen abgegebenen Wärme nicht erfolgen kann. 2. Kosten des Wachschutzes sind nur dann umlagefähig, wenn der Sicherheitsdienst zum Schutz des Eigentums des Mieters notwendig ist. 3. Kosten der Wartung und Prüfung der Trockensteigeleitung sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret aufgeführt sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin25.02.2013
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1 Reha 95/11 - Opferrente; Ausschluss wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren; Maßgeblichkeit der EinzelstrafeLeitsatz: Für den Ausschluss der Opferrente wegen Verurteilung zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe ist die jeweilige Höhe der Einzelstrafe maßgebend. (Leitsatz der Redaktion)LG Erfurt16.09.2011
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65 S 296/10 - Minderung wegen Gestanks im Treppenhaus; Aufwendungen für Privatgutachter als Schadensersatz; Verpflichtung des Vermieters zur Einschaltung sozialer Dienste; keine Rückforderung bei vorbehaltloser MietzahlungLeitsatz: 1. Erhebliche Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch einen alten und kranken Mitmieter (Gestank nach Fäkalien und sich zersetzendem organischen Müll) berechtigen den Mieter zur Minderung. 2. Der Vermieter ist verpflichtet, auf den Verursacher der Belästigung einzuwirken (Einschaltung von sozialen Diensten, Wohnungsbesichtigung und Reinigung). 3. Ist er damit in Verzug, kann der Mieter Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß der Geruchsbelästigungen als Schadensersatz verlangen. 4. Bei vorbehaltloser Mietzahlung ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.01.2011
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BRH 13262/07 - Ahndung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs als rehabilitierungswürdiges Unrecht; Vermutung der politischen VerfolgungLeitsatz: Die strafrechtliche Ahndung eines geplanten bewaffneten Grenzdurchbruchs fällt hinsichtlich der mit dem versuchten ungesetzlichen Grenzübertritt verwirklichten Waffendelikte grundsätzlich nicht unter § 1 Abs. 1 Ziff. 1 lit. e StrRehaG.LG Potsdam16.11.2007
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63 S 359/06 - Instandsetzungspflicht des Vermieters bei Fogging nach Renovierungsarbeiten des MietersLeitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Mängelbeseitigung (auftretende Schwarzfärbung, sog. Fogging), selbst wenn nach Beweisaufnahme feststeht, daß die Ursachen nicht bauseits bedingt sind, sondern aus dem Einflußbereich des Mieters stammen (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2005, 995). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.09.2007
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4 O 88/04 - Modrow-Grundstückseigentümer; Nutzungsherausgabe; Mietauskehr; Erlösauskehranspruch; Aufrechnung des Nutzers; Sachvortrag; Aufwendungen des Nutzers; Umbaumaßnahmen; HerstellungskostenLeitsatz: 1. Der Modrow-Grundstückseigentümer eines Mehrfamilienhauses ist zur Auskehr der erzielten Mieten i. S. v. § 7 Abs. 7 VermG verpflichtet, unabhängig davon, ob er nach erfolgter Rückübertragung an den Alteigentümer von diesem Ankauf des Grundstückes nach dem SachenRBerG verlangen kann. 2. Art. 233 § 2 a EGBGB zugunsten des Modrow-Kaufes stellt keine den Erlösauskehranspruch des § 7 Abs. 7 VermG ausschließende Regelung dar. 3. Die Aufrechnung des Nutzers mit Gegenansprüchen nach § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG setzt einen nachvollziehbaren und überprüfbaren Sachvortrag voraus. Die Einreichung eines Ordners mit Kopien von Kassenbons genügt nicht zum Nachweis, es seien Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 3 VermG getätigt worden. 4. Vom Nutzer durchgeführte Umbaumaßnahmen oder Kosten zur Herstellung von Wohnraum sind nicht aufrechnungs- bzw. erstattungsfähig. (Leitsätze des Einsenders)LG Potsdam13.10.2004
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67 S 559/00 - Unzulässige Erweiterung der Schönheitsreparaturverpflichtung (Außenfensteranstrich); Rückbaupflicht für eigenwillige Dusche (Toilette im Duschbecken)Leitsatz: 1. Ist im Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter auch den Außenfensteranstrich schuldet und mindestens alle fünf Jahre Renovierungsarbeiten vorzunehmen habe, ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam. 2. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen bleiben davon unberührt (dunkelblau gestrichener Fußboden; abblätternder Anstrich; Wandanstrich teils weiß, teils gelb). 3. Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses. 4. Der Rückbauanspruch des Vermieters ist jeweils dann nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn es sich um eine ungewöhnliche Baumaßnahme handelt (hier: Dusche und Toilette nicht getrennt).LG Berlin23.07.2001
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64 S 81/98 - Zahlungsansprüche für eine Mehrheit von MieternLeitsatz: 1. Mieten mehrere Mieter gemeinsam eine Wohnung, so bilden sie in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Daher können sie die aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche (hier: Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete) grundsätzlich nur gemeinsam geltend machen.2. Eine derartige Mitmietergesellschaft wird allein durch den Auszug eines der mehreren Mitmieter grundsätzlich nicht beendet. Allerdings kann der ausscheidende Mitmieter seinen Gesellschaftsanteil auf den in der Wohnung verbleibenden Mitmieter übertragen mit der Folge, daß dieser allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen kann. Dazu bedarf es aber einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen ausziehendem und verbleibendem Mitmieter.3. Nur in besonders gelagerten Fällen (z. B. Notgeschäftsführung oder Weigerung des anderen Mitmieters, an der Geltendmachung der Forderung mitzuwirken) kann einer der Mitmieter allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.4. Einer der Mitmieter kann die Ansprüche aus dem Mietverhältnis ferner dann allein geltend machen, wenn ihn der andere Mitmieter dazu ausdrücklich ermächtigt.LG Berlin16.10.1998
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15 S 14/97 - Überlassungsvertrag; Tod des Nutzers; ErholungszweckeLeitsatz: 1. Ein vom staatlichen Verwalter abgeschlossener Überlassungsvertrag endet mit dem Tod der Nutzer, wenn das so vereinbart war. 2. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt nur für Verträge, die am 1. Januar 1995 noch bestanden. 3. Der Nutzer hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Eigentümer auf Abschluß eines neuen Vertrages. 4. § 569 a und b BGB gelten für Überlassungsverträge zu Erholungszwecken nicht.LG Frankfurt/Oder03.07.1997
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31 O 438/93 - staatlicher Verwalter; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Geschäftsführung ohne Auftrag; RechtswegzuständigkeitLeitsatz: Für Klagen gegen den früheren staatlichen Verwalter eines Grundstücks auf Schadenersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist nicht der ordentliche, sondern der Verwaltungsrechtsweg gegeben.LG Berlin27.01.1994