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10 U 62/14 - Widerruf eines Maklervertrages, Großvermieter als VerbraucherLeitsatz: 1. Ein im Fernabsatz abgeschlossener Maklervertrag kann von einem Verbraucher widerrufen werden.2. Ein Kieferorthopäde, dem fünf Häuser mit jeweils ca. 20 Wohnungen oder Geschäftsräumen gehören, ist als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen, da sich darauf beziehende Rechtsgeschäfte nur der Verwaltung des eigenen Vermögens dienen. (Leitsätze der Redaktion)KG11.12.2014
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2 Ws (Reh) 25/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Härte wegen HaftbedingungenLeitsatz: Eine besondere Härte im Sinne des § 19 StrRehaG kann angenommen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Haftbedingungen gesundheitlich derart geschädigt wurde, dass ein weiterer Verbleib in Haft nicht verantwortet werden konnte und der Strafrest deshalb kurz vor Ablauf der 180 Tage (hier 13 Tage) zur Bewährung ausgesetzt wurde.OLG Naumburg29.10.2014
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2 Ws (Reh) 4/14 - DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene MaßnahmenLeitsatz: 1. In der DDR erfolgte Verurteilungen wegen Steuerstraftaten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden. Dies führt aber nicht generell zur Rechtsstaatswidrigkeit der im Hinblick auf derartige Verstöße von den Organen der DDR geführten Verfahren; sie machen eine Einzelfallprüfung nicht entbehrlich (Anschluss an OLG Brandenburg, VIZ 1996, 486).2. Zur Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft.3. Weder die Überführung eines Betriebes in Volkseigentum noch der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder die Versagung der Wiedererlangung einer Gewerbeerlaubnis beruhen auf gerichtlichen Entscheidungen oder strafrechtlichen Maßnahmen. Sie können im strafrechtlichen Verfahren nicht angegriffen werden. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg21.05.2014
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5 U 78/03 - BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1; 2Leitsatz: 1. Die Geltendmachung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück im sog. "Todesstreifen" nach § 10 VerteidigungsG-DDR kann im Zivilrechtsweg als Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend gemacht werden. 2. Das VermG stellt keine den Zivilrechtsweg verdrängende abschließende Regelung dar, wenn der Erwerb von einem typisch zivilrechtlichen Mangel herrührt und der Schwerpunkt auf einer konkreten unlauteren Machenschaft beruht.OLG Brandenburg04.08.2004
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26 U 142/03 - Keine Billigkeitskontrolle der Tarife der BSRLeitsatz: Der Tarifkunde der BSR kann im Zahlungsprozeß nicht einwenden, daß die Tarife unbillig seien; das ist vielmehr im Rückforderungsprozeß geltend zu machen (gegen BGH NJW 1983, 1777). (Leitsatz der Redaktion)KG24.03.2004
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5 W 289/02 - Prozeßführungsbefugnis des HausverwaltersLeitsatz: Der Hausverwalter darf aufgrund Vereinbarung mit dem Eigentümer beträchtliche Forderungen außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen, soweit sich dies auf das schriftliche (Vor-) Verfahren beschränkt. (Leitsatz der Redaktion)KG10.10.2002
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5 U 131/01 - Sachenrechtsbereinigung, Anspruchsberechtigung, Wohnraumzuweisung, Zuweisungsverhältnis, NutzungsvertragLeitsatz: 1. § 121 Abs. 2 SachenRBerG fordert den zumindest konkludenten Abschluß eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages. 2. Das gesetzliche Zuweisungsverhältnis im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 2 ZGB (DDR) steht einem vertraglich begründeten Mietverhältnis nicht gleich.OLG Brandenburg23.05.2002
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8 RE-Miet 6765/97 - Fortgeltung der vereinbarten kurzen <br />Kündigungsfrist des ZGB in DDR-<br />MietverträgenLeitsatz: Die in einem während der Geltung des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB) geschlossenen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, gilt als wirksame vertragliche Vereinbarung nach dem 3. Oktober 1990 fort.KG22.01.1998
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24 W 4675/93 - Wohnungseigentumsverwalter; Dachgeschoßausbau; Eigentümerversammlung; Mehrheitsbeschluss; Miteigentümer; Verzögerungsrisiko; TeilungserklärungLeitsatz: 1. Ist dem Wohnungseigentumsverwalter die Erteilung der Zustimmung zum Dachgeschoßausbau eines einzelnen Miteigentümers übertragen, handelt er nicht pflichtwidrig, wenn er in Zweifelsfällen eine eigene Entscheidung ablehnt und sich nach Einschaltung der Eigentümerversammlung nach einem Mehrheitsbeschluß richtet. 2. Der ausbauwillige Miteigentümer trägt das Verzögerungsrisiko, daß die in einer Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters/der Eigentümergemeinschaft zum Dachausbau erst in einem gerichtlichen Verfahren ersetzt wird. 3. Wegen Abweichung von OLG Karlsruhe (OLGZ 1985, 133, 140) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.KG26.11.1993
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8 RE-Miet 323/91 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Begründung; MietspiegelLeitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen 1990 vom 6. Dezember 1989 (Amtsblatt für Berlin 1990 Nr. 1 vom 3. Januar 1990) entspricht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG); auf ihn kann daher zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens Bezug genommen werden. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.KG06.06.1991